Ex-Abiturient verklagt das Land - Lücken im Stundenplan
Nicht der Schüler fehlt, sondern der Lehrer: Jahrelang sammelt eine Familie Belege für ausgefallenen Unterricht. Nun soll das Gericht klären, wo die Grenze liegt.
Nicht der Schüler fehlt, sondern der Lehrer: Jahrelang sammelt eine Familie Belege für ausgefallenen Unterricht. Nun soll das Gericht klären, wo die Grenze liegt.
Wie viel Schulunterricht muss der Staat garantieren? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute (10.30 Uhr) das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Ein 20 Jahre alter Ex-Abiturient verklagt das Land Rheinland-Pfalz, weil während seiner Oberstufenzeit am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau nach seiner Dokumentation Hunderte Unterrichtsstunden ausgefallen sind.
Die Mutter von Elija Walk hatte den Ausfall drei Jahre lang festgehalten. Allein in einem Leistungskurs fand demnach im zweiten Halbjahr der 12. Klasse fast jede zweite Stunde nicht statt. Walk aus der Südpfalz bestand im Frühjahr 2025 sein Abitur mit der Note 2,1. Er beantragte anschließend eine Neubewertung seiner Leistungen in Deutsch, Biologie und Sport. Die Schulaufsicht lehnte dies ab.
Zwei Eilverfahren erfolglos
Dem Kläger geht es nach eigenen Angaben nicht um seine Note, sondern um die Bildungschancen jüngerer Schüler. Sein Anwalt sieht eine grundsätzliche Frage: Wann verletzt massiver Stundenausfall die Rechte von Schülern?
Die Schulaufsicht hatte eine «unglückliche Häufung von Ausfall» eingeräumt. Für einen Nachteil bei der Abiturprüfung sieht sie keinen Beleg. Zwei gerichtliche Eilverfahren blieben für Walk erfolglos. In der Hauptsache soll nun geprüft werden, ob es rechtliche Folgen hat, wenn Unterricht auffällig oft nicht wie geplant stattfindet. Ein Urteil am Nachmittag gilt als möglich.
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