Es geht um Straftaten gegen ältere Menschen in Pflegeheimen oder auch in der häuslichen Pflege. (Symbolfoto)
Uwe Anspach/dpa
Es geht um Straftaten gegen ältere Menschen in Pflegeheimen oder auch in der häuslichen Pflege. (Symbolfoto)
Gewalt und Betrug gegen Ältere

«Ein riesiges Kriminalitätsfeld im Dunklen»

Wo Menschen auf Hilfe angewiesen sind, droht ein Missbrauch dieser Abhängigkeitssituation. Das kann ältere, vor allem demente Menschen treffen. Was Experten sagen und fordern.

Wenn hilfebedürftige Menschen betrogen, bestohlen oder misshandelt werden, sorgt das für Entsetzen. Auch in Rheinland-Pfalz wurden schon Haftstrafen verhängt, nachdem Pfleger Gewalt ausgeübt oder Betreuer Konten leergeräumt haben. Doch ist das nur die Spitze des Eisbergs? Die Opferschutzorganisation Weißer Ring vermutet ein großes Dunkelfeld. 

Im Bereich der rechtlichen Betreuung geht es etwa um das Erschleichen von Vorsorgevollmachten oder die Veruntreuung von Vermögen, wie Patrick Liesching, Ehrenvorsitzender des Weißen Rings, sagt. Wenn Einzelfälle in der Justizpraxis seien, kochten sie auch in der Presseberichterstattung kurz hoch, sagt er. «Es ist aber schwer, ein Lagebild statistisch zu erfassen.» 

Forschung zu dem Thema ist schwer

Die Stiftung des Weißen Rings habe mal ein kriminologisches Projekt dazu initiiert. Forschungsansätze zu finden, sei allerdings schwierig, «vor allem, weil es für Befragungen kaum auskunftsfähige und -bereite Akteure gibt.» Betroffene seien nicht selten dement. «Betreuer und Vorsorge-Bevollmächtigte, die ja unter Umständen Täter sind, öffnen sich nicht und Betreuungsbehörden haben auch keinen Ein- und Überblick. Wir vermuten deshalb, dass hier ein riesiges Kriminalitätsfeld im Dunklen liegt», sagt Liesching. 

Barbara Richstein, Bundesvorsitzende des Weißen Rings, erinnert sich an einen Fall aus ihrer Heimat Brandenburg. Dort habe eine 91 Jahre alte Dame gesagt, sie sei im Krankenhaus vergewaltigt worden. «Man wollte ihr nicht so recht glauben, und dann hat man doch Spuren sicherstellen können», sagt sie. Es zeige sich, wie wichtig es sei, Opfern zu glauben und hinzuschauen. 

Morde in Pflegeheim oder Diebstahl an Hilfebedürftigen

In Rheinland-Pfalz dürften vielen noch die Morde in einem Altenheim in Lambrecht in Erinnerung sein. Zwei Männer und eine Frau waren 2018 vom Landgericht Frankenthal zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Pflegerin und zwei Pflegehelfer zwei Bewohnerinnen ermordet sowie Senioren gequält und bestohlen haben.

 

Auch Betrugsdelikte gibt es immer wieder. 2015 etwa verurteilte das Trierer Landgericht einen Betreuer wegen Untreue zu fünf Jahren Haft. Über Jahre hatte er wertvolle Gegenstände von ihm anvertrauten Menschen verkauft sowie Geld für sich von deren Konten abgehoben. Zu seinen zwölf Opfern gehörten schwer behinderte Menschen sowie eine an Parkinson erkrankte Seniorin. 

Ausbeutung «zentrale Form von Gewalt gegen ältere Menschen»

Finanzielle Ausbeutung sei eine zentrale Form von Gewalt gegen ältere Menschen, betont die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Sie könne erhebliche gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Folgen für Betroffene und deren Familien haben. Dennoch gebe es wenig Daten dazu.

Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik werden bei Betrugsdelikten keine differenzierten Angaben zu Opfern gemacht, wie das Landeskriminalamt (LKA) erklärt. Laut der Behörde nutzen Täter Abhängigkeitsverhältnisse oder eine Krankheit gezielt aus. Um etwa eine Vorsorgevollmacht zu erschleichen, werde massiver psychischer Druck ausgeübt oder emotionale Manipulation eingesetzt. 

Später werde Geld auf private Konten des Betreuers überwiesen, regelmäßig Bargeld abgehoben oder es würden Vermögenswerte wie Wertpapiere oder Edelmetalle unberechtigt verkauft. Das LKA befindet: «Die straf- und zivilrechtliche Aufarbeitung dieser Delikte gestaltet sich für Ermittlungsbehörden, Gerichte und Banken außerordentlich komplex.» 

Schwierige Fälle für Ermittler

Es sei etwa schwer herauszufinden, ob ein Vollmachtgeber zum Zeitpunkt seiner Unterschrift noch geschäftsfähig gewesen sei. Eine medizinische Begutachtung sei Jahre nach einer Tat sehr schwierig. Außerdem beriefen sich Beschuldigte oft darauf, dass Geldtransfers als Schenkung oder Entlohnung erfolgt seien. Wenige Absprachen im privaten Bereich seien verschriftlicht.

Das LKA spricht auch von einem typischen «Beweisnotstand», weil eine Krankheit bei Opfern nach Bekanntwerden einer Tat fortgeschritten sei oder sie schon tot seien. Taten blieben häufig lange unsichtbar, weil bevollmächtigte Täter in der Regel auch den Post- und Online-Banking-Verkehr kontrollierten. 

Die ZQP befragte vor einigen Jahren bundesweit 1.006 pflegende Angehörige. Neun von zehn waren der Meinung, dass Pflegebedürftige besonders gefährdet sind, einen Schaden durch Betrug oder Ausnutzung zu erleiden. 

Warnung vor grundsätzlichem «Betreuer-Bashing»

Harald Freter, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Berufsbetreuer*innen, kennt solche Fälle von Kriminalität ebenfalls. Gleichzeitig warnt er vor einem generellen «Betreuer-Bashing». Kriminelle Machenschaften seien eindeutig die Ausnahme. Gleichwohl könne es ein «Einfallstor für Kriminalität» sein, wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln könnten. 

Freter betont den Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuung. Vorsorgevollmachten unterlägen keinerlei Kontrolle, seien quasi eine Blankovollmacht. Für sie solle man sich nur entscheiden, wenn man einer Person hundertprozentig vertraue. Das LKA empfiehlt ein Mehraugenprinzip, etwa eine Trennung gesundheitlicher und finanzieller Belange auf verschiedene Personen oder eine Pflicht zur gemeinsamen Vertretung bei Bankgeschäften. 

Bei beruflichen Betreuern müssten bestimmte Rechtsgeschäfte von Gerichten genehmigt werden, erklärt Freter. «Berufsbetreuer müssen regelmäßig Berichte vorlegen beim Gericht. Die werden dort von den Rechtspflegern überprüft.» Hundertprozentige Sicherheit gibt es freilich nicht. Auch Kontrollinstanzen könnten versagen, sagt Freter. Gerichte seien teils überlastet.

Weißer Ring sieht fehlende Sensibilität 

Liesching vom Weißen Ring sagt: «Den Kindesmissbrauch konnten wir zum Teil aus dem Dunkeln hervorholen, eine größere Sensibilität schaffen im Umfeld bei Eltern und bei Verwandten.» Wo es vulnerable, wenig abwehrbefähigte ältere Menschen gebe, da schaue kaum jemand hin. «Ich glaube, in Deutschland fehlt es noch an Sensibilität für die Kriminalitätsanfälligkeit in diesem Bereich.»

Von Christian Schultz, dpa
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