Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit einer Zwischenverfügung eine Abschussgenehmigung für einen Wolf aus dem Greifensteiner Rudel gestoppt. (Symbolfoto)
Bernd Weißbrod/dpa
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit einer Zwischenverfügung eine Abschussgenehmigung für einen Wolf aus dem Greifensteiner Rudel gestoppt. (Symbolfoto)
Tierschutz

Abschussgenehmigung für Wolf gestoppt – Gericht prüft weiter

Der Streit um den Abschuss eines Wolfes beschäftigt das Verwaltungsgericht Koblenz. Auch in diesem Fall geht es um ein Tier aus dem Greifensteiner Rudel.

Der Abschuss von Wölfen bleibt juristisch umstritten. Wie die Naturschutzinitiative (NI) mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine vom Westerwaldkreis erteilte Abschussgenehmigung für den Wolf GW2478m aus dem Rudel Greifenstein im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis mit einer Zwischenverfügung gestoppt. Das Gericht bestätigte die Entscheidung, betonte aber, dass das Eilverfahren damit noch nicht endgültig entschieden sei. 

Mehrere Schafsrisse vor Abschussgenehmigung

Laut NI handelt es sich bei dem Wolf um den erwachsenen Rüden aus dem Greifensteiner Rudel. Die Kreisverwaltung habe die Abschussgenehmigung damit begründet, dass der besagte Wolf in den vergangenen fünf Monaten mindestens sechsmal Schafe gerissen habe, die eingezäunt gewesen seien. 

Die NI kritisiert unter anderem, dass die Tierhalter für ihre Schafe laut der Behörde Zäune beziehungsweise Flexinetze mit einer Höhe von nur 0,90 m bis 1,10 m eingesetzt hätten. «Notwendig ist jedoch eine Zaunhöhe von mindestens 1,20 m», so die NI. 

Umweltverband sieht Verpflichtung zum Nachrüsten von Zäunen

Zudem ergebe sich nach erfolgten Tierrissen eine Verpflichtung zum Nachrüsten von Zäunen aus dem besonderen Artenschutz- sowie Tierschutzrecht, und es stelle sich die Frage, inwieweit die Wolfspopulation im Westerwald durch den Abschuss des Wolfs in ihrem Bestand gefährdet sei.

Rechtsstreit auch in Hessen 

Auf hessischer Seite läuft seit Monaten ein Rechtsstreit um zwei andere, junge Wölfe aus dem gleichen Rudel. Zuletzt hatte das Regierungspräsidium Kassel als obere Jagdbehörde den Vollzug entsprechender Teile einer Allgemeinverfügung vom 30. Juni bis zu einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in laufenden Beschwerdeverfahren ausgesetzt. Der Abschuss juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis ist damit bis auf weiteres nicht zulässig, wie die Behörde mitgeteilt hatte.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Kassel Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen den hessischen Wolfsmanagementplan abgelehnt. Dagegen sind nun Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch nicht absehbar.

Wolfsmanagementplan politisch und juristisch umstritten

Die strittige Allgemeinverfügung zum «Revierübergreifenden Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027» erlaubt für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis den Abschuss von insgesamt vier juvenilen Wölfen. Weil auf diese Zahl nach Angaben des RP zwei tot aufgefundene Wölfe angerechnet werden, bleibt es faktisch bei der Möglichkeit, noch zwei Jungwölfe zu erlegen. 

Der hessische Wolfsmanagementplan ist politisch und juristisch umstritten. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Umweltschützer hatten empört reagiert. Das Land verweist dagegen auf den Schutz von Weidetierhaltern und auf ein aus seiner Sicht rechtmäßiges Bestandsmanagement. 

Im März war der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen «Erhaltungszustand» befindet – wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.

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