Die Mitarbeiterin arbeitete nicht am Weltwirtchaftsforum in Davos, sondern in der WEF-Zentrale in Cologny (Archivbild)
Gian Ehrenzeller/KEYSTONE/dpa
Die Mitarbeiterin arbeitete nicht am Weltwirtchaftsforum in Davos, sondern in der WEF-Zentrale in Cologny (Archivbild)
Anschlagspläne

Verdacht auf Trump-Anschlag: WEF-Mitarbeiterin entlastet

Eine WEF-Mitarbeiterin gerät nach einer anonymen E-Mail unter Anschlagsverdacht – doch die Ermittlungen entlasten sie vollständig. Was die Bundesanwaltschaft dazu mitteilt.

Wenige Stunden vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump im Januar in Davos ist eine Mitarbeiterin des Weltwirtschaftsforums (WEF) unter Anschlagsverdacht festgenommen worden. Die Anschuldigungen aus einer anonymen E-Mail hätten aber nicht bestätigt werden können, teilte die Bundesanwaltschaft nun mit. Sie habe das Verfahren eingestellt. Den Fall hatten die Schweizer Tamedia-Zeitungen und die ARD zuvor publik gemacht. 

In Davos fand im Januar das übliche WEF-Jahrestreffen statt, zu dem neben hunderten Unternehmern auch immer Politiker aus aller Welt anreisen. 

Nach den Berichten war eine gebürtige Iranerin, die als IT-Expertin beim WEF arbeitete, in der E-Mail an die US-Botschaft in Bern bezichtigt worden, ein geplantes Attentat auf Trump koordiniert zu haben. Die Bundesanwaltschaft hat die Frau umgehend festgenommen und verhört, sowie polizeiliche Ermittlungen in Auftrag gegeben, wie sie berichtet. 

Anschuldigungen nicht bestätigt

Die Frau war nach den Medienberichten nicht beim WEF-Jahrestreffen in Davos, sondern in der Zentrale des WEF in Cologny bei Genf. Ermittler hätten sie bis tief in die Nacht verhört und ihre Telefone und ihren Computer beschlagnahmt und geprüft. «Dabei hat sich gezeigt, dass die im anonymen Mail vorgebrachten Anschuldigungen nicht bestätigt werden konnten», teilt die Bundesanwaltschaft mit. «Das traf auf alle Aspekte der Anschuldigungen zu, weshalb das Verfahren eingestellt wurde».

Die Frau wurde nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall entlassen. Über die Gründe schweigt das WEF. Es hat sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Fall geäußert.

© dpa-infocom, dpa:260929-930-761942/1
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