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Pflege-Streit

Kritik an Pflege-Sparplänen weitet sich aus

Kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss ringt die Koalition weiter über den Entwurf. Nun bekommt die SPD Unterstützung von den Kommunen.

Vor der für diesen Mittwoch geplanten Vorlage der umstrittenen Pflegereform weitet sich die Kritik an den Sparplänen der Regierung aus. Auch die deutschen Landkreise wandten sich gegen Sparpläne bei den Heimkosten und unterstützten SPD-Forderungen nach einem Pflegedeckel. Der Bund dürfe die Finanzprobleme der Pflegeversicherung nicht zulasten der Pflegebedürftigen und der Landkreise lösen, kritisierte der Präsident des Landkreistags, Achim Brötel (CDU). «Genau darauf läuft der bisherige Entwurf an wesentlichen Stellen hinaus,» sagte er.

Der CDU-Kommunalpolitiker unterstützt deshalb die Forderung nach einer Obergrenze bei den Kosten für die Pflege im Heim. «Ein echter Pflegedeckel kann ein wichtiger Teil der Lösung sein», sagte Brötel. «Die Pflegeversicherung muss wieder einen verlässlicheren Anteil der tatsächlichen Pflegekosten tragen.»

Die Mahnung trifft die Koalition inmitten harter Verhandlungen über die Reformpläne. Am Dienstag war weiter unklar, ob der Gesetzentwurf wie von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) angekündigt am Mittwoch ins Kabinett eingebracht wird. In verschiedenen Runden wollten Union und SPD weiter nach einer Lösung suchen, wie es aus der Koalition hieß.

Was die Reform mit den Kommunen zu tun hat

Enthalten ist in den Plänen auch der Vorschlag einer zeitlichen Streckung der Leistungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Diese Zuschläge sollen die immer weiter steigenden Eigenanteile abfedern, da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten trägt. Die gestaffelten Zuschläge steigen mit der Aufenthaltsdauer. Hier ist eine Streckung geplant, die die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten soll, wie es im Entwurf von Linnemanns Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) hieß, auf dem nun Linnemanns Pläne basieren.

Die Landkreise sind betroffen, weil das Sozialamt des Kreises einspringt, wenn ein pflegebedürftiger Mensch und seine Angehörigen die verbleibenden Heimkosten nicht tragen können. «Die Landkreise sind bereits heute faktisch die zweite Pflegekasse», so der Landkreistag. Der bisherige Gesetzentwurf geht demnach von zusätzlichen Ausgaben der Hilfe zur Pflege für 2027 von rund einer Milliarde Euro aus. Angesichts der demografischen Entwicklung drohten jährliche Kosten von langfristig rund zwölf Milliarden Euro.

© dpa-infocom, dpa:260928-930-758925/4
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