Gericht erlaubt vorläufig Weiterbau von Trumps Ballsaal
Für Hunderte Millionen Dollar will US-Präsident Trump einen Ballsaal am Weißen Haus bauen lassen. Gerichte stoppen das Vorhaben zunächst. Jetzt schaltet sich der Oberste Gerichtshof ein.
Für Hunderte Millionen Dollar will US-Präsident Trump einen Ballsaal am Weißen Haus bauen lassen. Gerichte stoppen das Vorhaben zunächst. Jetzt schaltet sich der Oberste Gerichtshof ein.
US-Präsident Donald Trump darf seinen umstrittenen Ballsaal auf dem Gelände des Weißen Hauses zunächst weiterbauen lassen. Der Oberste Gerichtshof der USA setzte vorübergehend den von einem unteren Gericht angeordneten Stopp der Bauarbeiten aus, wie aus einer kurzen Anordnung des Richters John Roberts hervorgeht. Diese ist in Kraft, bis eine Entscheidung des Gerichts in dem Fall vorliegt. Der Bau soll Hunderte Millionen Dollar kosten.
In dem schon länger währenden Rechtsstreit hatte zuletzt ein Berufungsgericht entschieden, dass Trump seinen Ballsaal nicht eigenmächtig bauen darf. Stattdessen müsse er die Zustimmung des US-Parlaments einholen, der Bau müsse daher bis auf weiteres eingestellt werden.
Wer gegen Trumps Prestigeprojekt klagt
Denkmalschützer waren gegen die US-Regierung vor Gericht gezogen, um Trumps Prestigeprojekt zu stoppen. Das Projekt ist wegen der Kosten, des Vergabeverfahrens und der Eingriffe in das historische Ensemble des Weißen Hauses stark umstritten und war mehrfach Gegenstand von Gerichtsverfahren.
Trump und sein Team argumentieren seit geraumer Zeit, der Ballsaal sei für die nationale Sicherheit notwendig. Mit dem Saal werde ein Ort mit besonderen Sicherheitsstandards geschaffen, um den Schutz des Präsidenten bei Veranstaltungen zu gewährleisten. Der neue Komplex trage auch zu mehr Schutz auf dem Gelände des Weißen Hauses bei.
Der Saal wird seit dem Herbst 2025 auf dem Gelände des ehemaligen Ostflügels des Weißen Hauses errichtet. Nach Angaben des Weißen Hauses soll der mehrere tausend Quadratmeter große Erweiterungsbau künftig deutlich größere Staatsbankette ermöglichen als das bisher genutzte Gebäude.
© dpa-infocom, dpa:260821-930-565318/2
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten