Rapper Capital Bra hat gegen die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder geklagt. (Archivbild)
Alexander Prautzsch/dpa-Zentralbild/dpa
Rapper Capital Bra hat gegen die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder geklagt. (Archivbild)
Gerichtsstreit

Ärger um Glücksspiel: Capital Bra soll 250.000 Euro zahlen

Es geht um verbotene Werbung für illegales Glücksspiel. Der Rapper Capital Bra soll deswegen viel Geld zahlen und zieht vor Gericht. Der Fall wird die Justiz noch länger beschäftigen.

Rapper Capital Bra hat sich im Streit mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zunächst erfolglos gegen ein Zwangsgeld von 250.000 Euro gewehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat es im Eilverfahren abgelehnt, die Vollstreckung der Zahlung auszusetzen, wie eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung über den Fall berichtet. 

Die Glücksspielbehörde hatte im April öffentlich gemacht, dass sie wegen Werbung für illegales Glücksspiel gegen den Capital Bra, bürgerlich Vladyslav Balovatsky, ermittelt und ein Zwangsgeld von 250.000 Euro festgesetzt hat. Ein entsprechender Bescheid wurde dem Rapper nach Angaben der Behörde im April in Wiesbaden bei einem Club-Konzert durch die Polizei zugestellt. 

Musiker wehrte sich vor Gericht gegen Zwangsgeld

Zuvor hatte die GGL nach eigenen Angaben bereits im Oktober 2025 ein Verfahren gegen den Musiker eingeleitet. Nachdem er weder auf eine Anhörung noch auf eine Untersagungsverfügung reagiert habe, sei das Zwangsgeld festgesetzt worden. 

Dagegen zog der Musiker vor Gericht. Mit dem Eilverfahren wollte er eine sofortige Zahlung verhindern, bis der Fall im Hauptsacheverfahren grundsätzlich geklärt ist. Nach der aktuellen Gerichtsentscheidung sind jedoch Fristen verstrichen, so dass die Zahlung fällig ist. Capital Bra wird dagegen Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen, wie sein Anwalt, Nik Sarafi, mitteilte. 

Das Gericht habe den Antrag aus formellen Gründen abgelehnt, ohne inhaltliche Einwände gegen die Bescheide zu prüfen, erklärte der Anwalt. Es sei dabei davon ausgegangen, dass diese Zustellung korrekt erfolgt sei. Tatsächlich sei diese jedoch an eine frühere Anschrift in Berlin erfolgt. «Wir haben vorgetragen und belegt, dass sich Capital Bra zu diesem Zeitpunkt in Zypern aufhielt und nicht mehr an dieser Anschrift wohnte», so Sarafi. Sein Mandant habe von dem Verfahren gegen ihn erst erfahren, als ihm die Polizei das Schriftstück überreicht habe. 

Anwalt weist Vorwurf der Glücksspielwerbung zurück

Die Glücksspielbehörde wirft Capital Bra vor, auf seinen Social-Media-Kanälen wiederholt Inhalte veröffentlicht zu haben, in denen er illegales Online-Glücksspiel spielt und bewirbt. «Nach Erkenntnissen der GGL filmte sich der Rapper dabei, wie er an unerlaubten Online-Glücksspielangeboten teilnimmt, und verbreitete diese Aufnahmen in Livestreams und stellte sie auf seinen Kanälen auch als Videos zur Verfügung», so die Behörde.

Der Anwalt von Capital Bra hält die Bescheide der Glücksspielbehörde für rechtswidrig und verweist auf EU-Recht. «Unser Mandant betreibt gegenwärtig keine Glücksspielwerbung und plant auch keine entsprechenden Werbepartnerschaften», sagte Sarafi der «Bild»-Zeitung. Wann das Berliner Verwaltungsgericht über die Klage selbst entscheidet, ist nach Angaben der Gerichtssprecherin noch offen.

Die Klage gegen die GGL landete zunächst beim Verwaltungsgericht Halle (Saale), wo die Glücksspielbehörde ihren Sitz hat. Das Gericht erklärte sich jedoch nicht für zuständig und leitete das Verfahren an die Kollegen in der Hauptstadt weiter, wo der Rapper gemeldet ist. Das Verwaltungsgericht in Berlin muss in so einem Fall dann übernehmen.

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