Schlagersängerin Melanie Müller sollte sich wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten, doch der Prozess wurde kurzfristig abgesagt. (Archivbild)
David Hammersen/dpa
Schlagersängerin Melanie Müller sollte sich wegen Urkundenfälschung vor Gericht verantworten, doch der Prozess wurde kurzfristig abgesagt. (Archivbild)
Amtsgericht Leipzig

Melanie Müller: Prozess wegen Urkundenfälschung abgesagt

Nach dem Urteil wegen Hitlergruß sollte Schlagersängerin Melanie Müller erneut vor Gericht stehen. Ihr wird das Parken mit einem gefälschten Behindertenausweis vorgeworfen. Es kommt aber anders.

Der Prozess gegen die Ballermann-Sängerin Melanie Müller (38) wegen Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht Leipzig ist kurzfristig abgesagt worden. Melanie Müller habe ein Attest vorlegt und krankheitsbedingt abgesagt, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Nach ihrer Verurteilung wegen eines Hitlergrußes sollte sich die frühere RTL-Dschungelkönigin an diesem Dienstag ursprünglich wegen eines angeblich gefälschten Behindertenausweises verantworten.

Die Musikerin soll bei einem Termin am Amtsgericht Leipzig im August 2024 einen Wagen auf einem ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatz vor dem Haupteingang des Amtsgerichts geparkt haben. Bei dem hinterlegten Behindertenausweis soll es sich laut Staatsanwaltschaft um eine Fälschung gehandelt haben.

Müllers Haus wurde nach Beweismitteln durchsucht

Der Kreis Recklinghausen, auf den der Ausweis ausgestellt war, hatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Leipzig erstattet. Daraufhin wurde das Haus von Müller durchsucht. Es sei nach Beweismitteln gesucht worden, hatte eine Polizeisprecherin damals erläutert. Nähere Angaben hatte sie nicht gemacht.

Gegen die Musikerin wurde wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung ein Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen erlassen. Da Müller dagegen Einspruch einlegte, sollte der Fall nun in einem öffentlichen Prozess am Amtsgericht Leipzig verhandelt werden. Ein neuer Termin steht den Angaben zufolge noch nicht fest.

Sängerin wegen Hitlergruß rechtskräftig verurteilt

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist rechtskräftig wegen Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. Die 38-Jährige hatte auf eine Revision verzichtet. Im Januar hatte das Landgericht Leipzig die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro.

Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Müller hatte die Vorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen.

Melanie Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» und war danach noch in zahlreichen weiteren TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin singt sie auf Mallorca und tritt bei gebuchten Veranstaltungen auf.

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