Schuhbeck wurde zu einer Haftstrafe verurteilt - sitzt aber nicht im Gefängnis (Archiv).
Peter Kneffel/dpa
Schuhbeck wurde zu einer Haftstrafe verurteilt - sitzt aber nicht im Gefängnis (Archiv).
«Nicht haftfähig»

Krebskranker Star-Koch Schuhbeck weiter auf freiem Fuß

Der zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte frühere Fernsehkoch und Gastronom Alfons Schuhbeck ist so krank, dass die Justiz ihn von der Haft verschont - und zwar noch lange.

Der wegen Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung verurteilte Star-Koch Alfons Schuhbeck bleibt auf freiem Fuß. Die Unterbrechung seiner Haft wird bis mindestens zum 5. Mai kommenden Jahres verlängert, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Dann soll es eine weitere Überprüfung geben. 

Ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, «dass Herr Schuhbeck zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht haftfähig ist». Der 77-Jährige ist an Krebs erkrankt und wird außerhalb der Gefängnismauern behandelt. 

Eigentlich müsste er seine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten in einem bayerischen Gefängnis absitzen. Das Landgericht München I hatte den Gastronomen im vergangenen Jahr wegen einer ganzen Reihe von Straftaten verurteilt - unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und vorsätzlichen Bankrotts - und eine frühere Verurteilung aus 2022 wegen Steuerhinterziehung eingerechnet. 

Schuhbeck hatte sich mit seinem im Laufe der Jahre aufgebauten Firmengeflecht - Restaurants, Gewürzladen und Partyservice - finanziell übernommen und einen Schuldenberg angehäuft, seine Gläubiger forderten im Insolvenzverfahren 27 Millionen Euro.

© dpa-infocom, dpa:261105-930-951914/1
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