Das änderte sich für WhatsApp-Nutzer seit Mai
Schon im Februar sollten die Nutzungsbedingungen von WhatsApp geändert werden (wir berichteten). Nun, drei Monate später, kamen die neuen AGBs. Was bedeutet das?
Schon im Februar sollten die Nutzungsbedingungen von WhatsApp geändert werden (wir berichteten). Nun, drei Monate später, kamen die neuen AGBs. Was bedeutet das?
WhatsApp wehrt sich gegen die damaligen Gerüchte, dass das Unternehmen Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook teilen würde. Doch außerhalb der EU ist dies schon seit 2016 der Fall. EU-Gesetze verbieten allerdings eine solche Weitergabe zur Verbesserung der Produkte oder zu Werbezwecken.
In den neuen Änderungen geht es um die WhatsApp-Nutzung für Unternehmen: Wenn Firmen eigene WhatsApp-Adressen nutzen (z.B. zur Kommunikation mit Kunden) können die Daten der Kommunikationspartner danach für Marketingzwecke benutzt werden. Wie das Nachrichtenportal t-online berichtet, kann dies auch Werbung auf Facebook einschließen.
Auf der Website von WhatsApp gibt es hierzu Aufstellungen.
"Viele Unternehmen verlassen sich auf WhatsApp, wenn es um die Kommunikation mit ihren Kunden geht. Wir arbeiten mit Unternehmen zusammen, die sich von Facebook oder Dritten dabei unterstützen lassen, ihre Kommunikationen auf WhatsApp mit dir zu speichern und besser zu verwalten."
Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erläutert gegenüber t-online: “Das Unternehmen kann auf diese Art alle Kontaktdaten verarbeiten, die auf dem Mobiltelefon der nutzenden Person hinterlegt sind und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Kontakt selbst WhatsApp nutzt oder nicht.“
In keiner Darstellung wird simpel erläutert, was das Unternehmen tut - und was nicht, kritisiert Klaus Palenberg von der Verbraucherzentrale NRW im Spiegel.
Am 15. Mai traten die neuen Bestimmungen in Kraft: Bedeutet das, dass man WhatsApp nicht mehr nutzen kann, falls man nicht zustimmt? NEIN - Es gibt eine längere Übergangsfrist und nach dem Ablauf von „einigen Wochen“, wird man, laut WhatsApp, immer wieder an die Zustimmung erinnert.
Letztendlich wird man aber den neuen AGBs zustimmen müssen oder man weicht auf einen alternativen Messenger-Dienst aus.
Durch das EU-Recht ist immerhin die Weitergabe der Daten zwischen den Firmeneigenen Unternehmen (WhatsApp, Facebook, Instagram, Linkedin) unterbunden.
Quellen: PC Welt, t-online, Spiegel, dpa