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Neue AGBs sorgen für Chaos

Das änderte sich für WhatsApp-Nutzer seit Mai

Schon im Februar sollten die Nutzungsbedingungen von WhatsApp geändert werden (wir berichteten). Nun, drei Monate später, kamen die neuen AGBs. Was bedeutet das?

Datenübergabe mit Facebook?

WhatsApp wehrt sich gegen die damaligen Gerüchte, dass das Unternehmen Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook teilen würde. Doch außerhalb der EU ist dies schon seit 2016 der Fall. EU-Gesetze verbieten allerdings eine solche Weitergabe zur Verbesserung der Produkte oder zu Werbezwecken.

Marketing für Unternehmen

In den neuen Änderungen geht es um die WhatsApp-Nutzung für Unternehmen: Wenn Firmen eigene WhatsApp-Adressen nutzen (z.B. zur Kommunikation mit Kunden) können die Daten der Kommunikationspartner danach für Marketingzwecke benutzt werden. Wie das Nachrichtenportal t-online berichtet, kann dies auch Werbung auf Facebook einschließen.

Diese Nutzerdaten werden an Facebook übermittelt

  • WhatsApp Kontoinformationen und Telefonnummer
  • Transaktionsdaten
  • Netzwerk der Nutzer
  • Interaktion
  • Log-Informationen
  • IP-Adressen
  • Statusinformationen
  • Informationen, die über Dritte bereitgestellt werden.

Auf der Website von WhatsApp gibt es hierzu Aufstellungen.

"Viele Unternehmen verlassen sich auf WhatsApp, wenn es um die Kommunikation mit ihren Kunden geht. Wir arbeiten mit Unternehmen zusammen, die sich von Facebook oder Dritten dabei unterstützen lassen, ihre Kommunikationen auf WhatsApp mit dir zu speichern und besser zu verwalten."

Kritik von Datenschutzbeauftragten

Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erläutert gegenüber t-online: “Das Unternehmen kann auf diese Art alle Kontaktdaten verarbeiten, die auf dem Mobiltelefon der nutzenden Person hinterlegt sind und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Kontakt selbst WhatsApp nutzt oder nicht.“

In keiner Darstellung wird simpel erläutert, was das Unternehmen tut - und was nicht, kritisiert Klaus Palenberg von der Verbraucherzentrale NRW im Spiegel.

Muss man Zustimmen?

Am 15. Mai traten die neuen Bestimmungen in Kraft: Bedeutet das, dass man WhatsApp nicht mehr nutzen kann, falls man nicht zustimmt? NEIN - Es gibt eine längere Übergangsfrist und nach dem Ablauf von „einigen Wochen“, wird man, laut WhatsApp, immer wieder an die Zustimmung erinnert. 

Letztendlich wird man aber den neuen AGBs zustimmen müssen oder man weicht auf einen alternativen Messenger-Dienst aus.

Durch das EU-Recht ist immerhin die Weitergabe der Daten zwischen den Firmeneigenen Unternehmen (WhatsApp, Facebook, Instagram, Linkedin) unterbunden.

Quellen: PC Welt, t-online, Spiegel, dpa