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Verträge, Organspende, Zeitumstellung, Heckenschutz

Diese Fristen und Änderungen im März solltest du kennen!

Im März steht nicht nur der Frühling vor der Tür, sondern auch zahlreiche Neuerungen. Von Corona-Lockerungen, warum Hecken und Bäume nicht geschnitten werden dürfen bis zur einfacheren Kündigung von Verträgen, hat der März so einiges parat.

Corona-Lockerungen

Bund und Länder haben eine dreistufige Öffnung beschlossen. Der erste Schritt wurde bereits umgesetzt. Ab März folgen Schritt zwei und drei.

Ab dem 4. März tritt Stufe zwei in Kraft:

  • 3G in Gastronomie und Hotels
  • 2G Plus in Diskotheken und Clubs
  • 3G bei Großveranstaltungen: in Innenräumen ist eine Auslastung von 60 Prozent beziehungsweise 6.000 Personen und draußen 75 Prozent, sowie eine Personengrenze von 25.000 zulässig
     

Ab dem 20. März gilt Stufe drei:

  • Aufhebung sämtlicher tiefergreifender Maßnahmen
  • Maskenpflicht gilt weiterhin beim Einkaufen, sowie in Bussen und Bahnen
  • Home-Office-Pflicht entfällt

Impfpflicht für Pflegepersonal

Wer in einer gesundheitsbezogenen Einrichtung arbeitet, für den-/diejenige gibt es eine wichtige Änderung. Mitarbeiter*innen von beispielsweise Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern müssen bis zum 15.03.2022 ihrem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin einen Nachweis über eine abgeschlossene Corona-Impfung oder Genesenennachweis vorlegen.

Wer nicht geimpft werden darf, benötigt ein ärztliches Attest.

Neues Organspende-Gesetz

Es soll den Menschen leichter gemacht werden, eine Entscheidung zu treffen, ob sie Organe spenden wollen oder nicht. Ab dem 01.03.2022 gibt es unter anderem bei Ausweisstellen Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise. Es soll zudem auf Informations- und Beratungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Hausärzte dürfen ihre Patient*innen alle zwei Jahre zu dem Thema beraten.

Durch das Gesetz soll ein Organspende-Register aufgebaut werden, wo die Spendenbereitschaft der Menschen online dokumentiert wird.

Heckenschneiden verboten!

Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken und Bäume ab dem 01.03. bis zum 30.09. nicht mehr geschnitten werden. Da Hecken und Bäume einen Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen darstellen, dürfen sie nicht zerstört werden.
 

Verträge kündigen leicht gemacht!

Bisher mussten laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Diese Regelung gilt nicht mehr für Vertrage, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt ab da nur einen Monat. Wird die Kündigungsfrist verpasst, verlängern sich die Verträge zwar auf unbestimmte Zeit, können aber wieder mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Umstellung auf Sommerzeit

Dieses Jahr wird am 27.03. um 02:00 Uhr in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhr auf 03:00 Uhr vorgestellt. Auch wenn man in dieser Nacht eine Stunde weniger schlafen kann, bleibt es von da an abends länger hell.

Quelle: Focus Online