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Australien: Melbourne

Tennisstar Djokovic erneut in Gewahrsam

Die Hoffnungen von Tennisstar Novak Djokovic, bei den Australian Open antreten zu dürfen, ruhen auf einer Anhörung am Sonntagmorgen.

Kurz vor dem Auftakt der Australian Open ist Titelverteidiger und Rekordchampion Novak Djokovic im Corona-Krimi um seine Einreise nach Australien erneut in Gewahrsam. Statt sich in der Rod-Laver-Arena auf das am Montag beginnende Grand-Slam-Turnier in Melbourne vorzubereiten, wurde der 34 Jahre alte Weltranglistenerste aus Serbien aufgrund des erneut annullierten Visums wieder ins Abschiebehotel gebracht, wie australische Medien am Samstag berichteten. Es ist wahrscheinlich, dass er über Nacht in Gewahrsam bleibt. Für Sonntagmorgen um 9.30 Uhr Ortszeit ist eine Anhörung vor
Gericht geplant.

Das Bundesgericht soll Klarheit schaffen, ob der Weltranglistenerste an den Australian Open teilnehmen darf oder ausreisen muss. Wie die australische Nachrichtenagentur AAP berichtete, wird geprüft, ob die Anhörung vor einem einzelnen Richter oder drei Richtern stattfinden soll. Mit einer kurzen verfahrensrechtlichen Anhörung vor Richter David O'Callaghan wurde der Fall zur Visums-Frage am Samstag fortgesetzt, bei der die Uhrzeit für Sonntag festgelegt wurde.

Nachdem die Behörden dem ungeimpften Djokovic die Einreise in der vorigen Woche verweigert hatten, hatte er mehrere Nächte im Park Hotel im Melbourner Stadtteil Carlton verbracht. Die erste Gerichtsentscheidung am vergangenen Montag war zu seinen Gunsten ausgefallen, Djokovic hatte daraufhin die Vorbereitung auf das erste Grand-Slam-Turnier der Saison fortgesetzt.

Am Freitag war sein Visum in einer persönlichen Entscheidung von Einwanderungsminister Alex Hawke ein zweites Mal für ungültig erklärt worden. Die australische Regierung argumentierte Gerichtsunterlagen zufolge, der Aufenthalt des ungeimpften Tennisprofis im Land könne eine «Anti-Impf-Stimmung» fördern. Die Aufhebung von Djokovics Visum hatte Einwanderungsminister Alex Hawke mit Gründen der Gesundheit gerechtfertigt.

Quelle: dpa