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Lockdown in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz müssen seit Mitternacht bis 10. Januar wegen der Corona-Pandemie zahlreiche Geschäfte geschlossen bleiben. Das gilt ab jetzt.

Das ist offen - das ist geschlossen

Auch Friseure oder Kosmetikstudios dürfen ihre Dienstleistungen nicht mehr länger anbieten. Das öffentliche Leben wird weitgehend heruntergefahren. Die harten Beschränkungen sollen dazu beitragen, dass die derzeit hohen Infektionszahlen wieder sinken.

Wegen des Lockdowns bis zum 10. Januar dürfen nur noch Läden geöffnet bleiben, die Dinge des täglichen Bedarfs anbieten. Dazu zählen beispielsweise Supermärkte, Tankstellen, Drogerien, Banken oder auch Wochenmärkte. Der Weihnachtsbaumverkauf bleibt erlaubt.

Schulen geschlossen - Kitas geöffnet

Außerdem ist das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Kinder und Jugendliche müssen nicht mehr zur Schule gehen, sondern sollen den Unterrichtsstoff zu Hause lernen. An den Schulen selbst wird für Schülerinnen und Schüler bis zur siebten Klasse eine Notbetreuung eingerichtet.

Die Kindergärten bleiben im Prinzip geöffnet, die Eltern sind aber aufgefordert, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zulassen.

Ausnahmen an Weihnachten

Über die Weihnachtsfeiertage werden dann zumindest für Familien die Kontaktbeschränkungen gelockert. Treffen sind dann zwischen Personen eines Haushalts mit bis zu vier weiteren Menschen erlaubt, unabhängig von der Zahl der Haushalte. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Landesregierung empfiehlt aber dringend, vor Familientreffen an Weihnachten die Zahl der persönlichen Kontakte fünf bis sieben Tage lang auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Quelle: dpa