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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Eil-Entscheidung zur Teil-Impfpflicht erwartet

Kann mit der Umsetzung der umstrittenen Impfpflicht für Klinik- und Pflegepersonal begonnen werden? Darüber entscheidet heute das Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richter geben ihre Entscheidung über einen Eilantrag von Betroffenen bekannt, die einen sofortigen Stopp der Teil-Impfpflicht fordern.

Zuletzt waren 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal in Karlsruhe eingegangen.

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.

Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder genesen sind - oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können.

Bayerns Ministerpräsident Söder hatte am Montag angekündigt, die Umsetzung des Gesetzes vorerst auszusetzen, weil offene Fragen ungeklärt seien.

Quelle: dpa