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Europäische Union: Straßburg

Verfahren gegen Flüchtlings-Verweigerer

Im Streit um die Aufnahme von Flüchtlingen zieht die EU-Kommission jetzt Konsequenzen. Sie leitet gegen Ungarn, Polen und Tschechien ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Hintergrund ist, dass diese drei Staaten nicht bei der Umverteilung von Asylbewerbern helfen. Im Herbst 2015 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den besonders betroffenen Ländern Italien und Griechenland tausende Flüchtlinge abzunehmen. Tschechien, Ungarn und Polen weigerten sich aber. Die Verfahren könnten vor dem Europäischen Gerichtshof mit empfindlichen Geldstrafen enden.