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Niedersachsen: Münster

Gericht kippt Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon

Das zur Weihnachtszeit massiv ansteigende Geschäft beim Internet-Händler Amazon rechtfertigt laut einem Urteil keine Sonntagsarbeit.

Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwoch in einem Grundsatzbeschluss entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt.

Das Unternehmen hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für zwei Adventssonntage den Einsatz von jeweils 800 Arbeitern im Logistikzentrum Rheinberg beantragt. Amazon hatte argumentiert, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsschichten ein unverhältnismäßiger Schaden entstehe, weil die bestellten Waren durch Arbeit nur an den Werktagen nicht zu den versprochenen Lieferfristen ausgelieferten werden können. Bundesweit hatte Amazon laut Gericht für seine elf Logistikzentren Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit beantragt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt.

(Quelle: dpa)