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Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung in RLP in Kraft

Mit neuen Regeln geht Rheinland-Pfalz durch den zweiten Corona-Herbst.

Weniger Beschränkungen im Freien, mehr Auffrischungsimpfungen und klare Testauflagen für ungeimpftes Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Das ist der Kern des neuen Corona-Kurses der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die seit heute ein Kraft ist.

Die neuen Corona-Regeln sehen außerdem die Errichtung von dezentralen Impfeinrichtungen an zehn Krankenhausstandorten und eine Verdoppelung der Zahl der Impfbussen vor.

Ein Überblick:

- Freizeit:

Die in vielen Städten und Gemeinden in den nächsten Tagen geplanten Martinsumzüge können ohne Schutzmasken, Abstand und Kontakterfassung stattfinden. Dasselbe gilt für die Weihnachtsmärkte, die wenig später öffnen werden. Für Veranstaltungen im Freien gibt es laut Landesregierung nur noch Beschränkungen, wenn Teilnehmer feste Plätze haben, wenn es eine Einlasskontrolle gibt oder Tickets verkauft werden. In diesen Fällen gilt die Testpflicht. Die Begrenzung auf 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer entfällt.

Im Innenbereich bleibt es bei Veranstaltungen vor allem bei der «2G plus»-Regelung.

- Impf-Auffrischungen:

Alle über 70-Jährige sollen demnächst eine schriftliche Einladung zur Impfung erhalten. Außerdem soll jeder Erwachsene, dessen Zweitimpfung mehr als sechs Monate zurückliegt, künftig an den Impfbussen eine Auffrischung erhalte können.

- Besonders gefährdete Gruppen:

Wo Menschen etwa aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands besonders gefährdet sind - in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen - sieht die neue Verordnung eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal vor.

- Impfkampagne:

Die Zahl der Impfbusse, die quer durch das Land fahren und Menschen eine Impfung ohne vorherigen Termin ermöglichen, von sechs auf zwölf verdoppelt werden. Verdoppelt wird auch die Zahl der Impfbustermine bis zum Jahresende. Zusätzlich werden an zehn Krankenhausstandorten im Land dezentrale Impfeinrichtungen öffnen.

- Kontaktbeschränkungen:

Die Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum fallen weg. Das trifft auch für die Personenbegrenzung (ein Mensch pro fünf Quadratmeter) zu, die bislang noch in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen in Kraft waren.

Quelle: dpa