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Bewerbung muss zugelassen werden

Urteil zu Silikon-Brüsten im Polizeidienst

Silikon-Brüste sind kein Hindernis für den Polizeidienst.

Eine Frau aus Dortmund war wegen ihrer Implantate von der Bewerbung ausgeschlossen worden. Gegen die Entscheidung des Polizei-Arztes hatte sich die 32-Jährige vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewehrt - mit Erfolg.

Laut einem Gutachten gibt es zwar ein gewisses Risiko gibt, dass das Kissen zum Beispiel reißt. Dieses Risiko liegt aber unter 20 Prozent.