Lange Haft und Sicherungsverwahrung
Wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs kleiner Mädchen während seiner Schwimmkurse muss ein 34 Jahre alter Schwimmlehrer zwölf Jahre in Haft.
Wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs kleiner Mädchen während seiner Schwimmkurse muss ein 34 Jahre alter Schwimmlehrer zwölf Jahre in Haft.
Das Landgericht Baden-Baden verhängte gegen den Deutschen am Montag zudem die Sicherungsverwahrung. Damit kann der Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht freikommen.
Der 34-Jährige hat sich nach Überzeugung des Gerichts während von ihm geleiteten Schwimmkursen an seinen Opfern vergangen. Die Taten geschahen demnach im Schwimmbecken oder auch in der Umkleide von Schwimmbädern im Kreis Rastatt, Ortenaukreis, Kreis Calw sowie in Lörrach und Baden-Baden. Die schweren Übergriffe hatte der Mann zum Teil mit einer Unterwasserkamera gefilmt. Entsprechende Aufnahmen waren bei Durchsuchungen seiner Wohnung sichergestellt worden.
Dem 34-Jährigen wurden rund 200 einzelne zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangene Taten zur Last gelegt. Darunter sind neben schwerem Missbrauch auch Nötigung, Körperverletzung und massive Einschüchterung einiger Kinder. Das jüngste war erst vier Jahre alt.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits zum Prozessauftakt angekündigt, neben einer Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung anzustreben. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten später pädophile Neigungen und volle Schuldfähigkeit bescheinigt.
Quelle: dpa