Auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten können nach Ansicht des Bundes unter Auflagen wieder öffnen. Voraussetzung sei besonders bei kleinen und historischen Gebäuden, dass die Auflagen zur Hygiene sowie die Einhaltung des nötigen Abstands räumlich und personell umgesetzt werden könnten, heißt es in der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder, die der dpa vorliegt. Dazu soll kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für coronabedingte Umbaumaßnahmen aufgelegt werden.
Quelle: dpa