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Ausnahmen in RLP für vollständig Geimpfte

Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen gelten in Rheinland-Pfalz künftig Ausnahmen von der Testpflicht.

Das beschloss das Kabinett heute, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilte.

Als vollständig geimpft gelte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission derzeit, wer vor 14 Tagen die zweite Impfung bekommen habe und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweise. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz müsse den Betreibern - also etwa den Anbietern körpernaher Dienstleistungen oder der Außengastronomie - schriftlich oder digital nachgewiesen werden. Diese Änderung gilt ab Sonntag, zunächst bis zum 25. April.

Zudem besteht ab dann für vollständig Geimpfte keine Pflicht mehr zur Absonderung von Mitbewohnern und Kontaktpersonen nach der Einreise aus einem Risikogebiet. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. Mai.

Quelle: dpa