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Aus für §219a

Kabinett beschließt Ende von Werbeverbot für Abtreibungen

Das Werbeverbot für Abtreibungen wird abgeschafft.

Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a auf den Weg gebracht. Bislang verbietet das deutsche Recht das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen, wie es in der Rechtsnorm heißt, die zum Teil noch aus der Weimarer Republik stammt. Bei Zuwiderhandlungen drohen hohe Geldstrafen oder bis zu 2 Jahre Gefängnis. Bundesjustizminister Buschmann erklärte, das sei ein unzumutbarer Vorgang. Frauen, die ungewollt schwanger seien, bräuchten zuverlässige Quellen, um sich über die Art und die Risiken eines Eingriffes zu informieren. Und das seien qualifizierte Ärzte. Die Reform muss noch von Bundestag und Bundesrat gebillgt werden.

Quelle: dpa