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Bundestagsbeschlüsse zu Pass-Fälschungen und FFP2-Masken für Kinder

Der Bundestag hat strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen.

Wer gefälschte Dokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft.

Darüber hinaus können Corona-Impfungen künftig nicht mehr nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern nachträglich in einen digitalen Impfpass eingetragen werden.

Zudem hat der Bundestag im Infektionsschutzgesetz die Verpflichtung gestrichen, dass Kinder zwischen 6 bis 16 Jahren überall eine FFP-2-Maske tragen müssen.

Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend.

Quelle: dpa