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BGH-Urteil

Fitnessstudio muss Beiträge während Corona-Schließung zurückzahlen

Fitnessstudio-Betreiber müssen die Mitgliedsbeiträge zurückzahlen, die sie während der coronabedingten Schließung bekommen haben.

Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Laut dem Urteil ist bei einem Vertrag mit mehrmonatiger fester Laufzeit die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung.

Geklagt hatte ein Kunde mit einem zweijährigen Vertrag, nachdem das Fitnessstudio ihm eine Erstattung verwehrt hatte. Das Studio wollte stattdessen die Wochen der Schließung an die Vertragslaufzeit anhängen. Das hat der BGH nun für nicht rechtens erklärt.

Begründet wird das Urteil unter anderem mit der Gutschein-Lösung, die der Gesetzgeber im Frühjahr 2020 eingeführt hatte, um massenhafte Insolvenzen durch Rückforderungen zu verhindern.

Quelle: dpa