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Baden-Württemberg: Warnstufe in Kraft

In Baden-Württemberg gilt ab heute die Warnstufe mit Einschränkungen für Ungeimpfte, weil die Belegung der Intensivstationen einen kritischen Wert erreicht hat.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun für zahlreiche Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen einen teuren PCR-Test vorweisen - etwa im Restaurant, Kino, Schwimmbad, Museum oder in der Kantine. Im Freien ist dort künftig ein 3G-Nachweis gefordert, dann genügt aber meist ein Schnelltest.

Auch die Kontaktbeschränkungen kehren zumindest für Ungeimpfte wieder zurück. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt und fünf weitere Personen beschränkt. Geimpfte und Genesene sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.

Nach Angaben des Landesgesundheitsamts in Stuttgart stieg die Intensivbettenbelegung gestern um 6 auf 284. Da somit der Schwellenwert von 250 belegten Intensivbetten den zweiten Werktag in Folge überschritten wurde, greift erstmals die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegte Warnstufe.

Quelle: dpa