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Grundsicherung für Ukraine-Flüchtlinge

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen ab dem 1. Juni staatliche Grundsicherung erhalten, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger.

Darauf haben sich Bund und Länder nach zähen Verhandlungen geeinigt. Sie würden damit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, «das ist auch

folgerichtig», sagte Bundeskanzler Olaf Scholz.

Für die Kriegsflüchtlinge hat das Vorteile: Sie erhalten höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung. Außerdem bekommen sie früher Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und haben mit den Jobcentern eine zentrale Anlaufstelle für ihre Belange.

Für diese Lösung hatten sich unter anderem die Kommunen auch stark gemacht, weil der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung trägt. Der Bund wird sich auch maßgeblich an den Kosten für die Unterkunft beteiligen.

Mit der Entscheidung für die Grundsicherung seien nicht alle finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen abgegolten, sagte Scholz. «Deshalb werden wir den Ländern pauschal zwei Milliarden Euro für dieses Jahr zur Verfügung stellen, wovon 500 Millionen gedacht sind für die Kommunen, um ihre zusätzlichen Kosten für die Unterkunftsfinanzierung abzusichern, die nicht bereits abgedeckt sind durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende.»

Die Europäische Union hatte entschieden, für die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erstmals die sogenannte

Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren. Diese sieht vor, dass die Schutzsuchenden keinen Asylantrag stellen müssen, sondern erst einmal einen Aufenthaltstitel für ein Jahr erhalten und arbeiten dürfen.

Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist möglich.

Quelle: dpa