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Rheinland-Pfalz: Mainz

Deutliche Einschränkungen für Umgeimpfte: 2G in Rheinland-Pfalz

Ab heute, 24.11.2021 ist in Rheinland-Pfalz die 2G-Regel in Kraft. Ungeimpfte sind damit von großen Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen, vor allem in Innenräumen.

Kein Zutritt für Ungeimpfte

Hintergrund ist die bundesweit vereinbarte Stufenregelung bei der Hospitalisierungsrate:  liegt sie zwischen drei und sechs, haben nicht immunisierte Menschen keinen Zutritt zu Gaststätten, Hotels, Kinos, Sport im Innenbereich, Frisör oder Veranstaltungen. Die Hospitalisierung wird landesweit gemessen

Die Regelungen:

  • 2G (geimpft oder genesen) ist jetzt Voraussetzung für den Zutritt von: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien mit festen Plätzen und Einlasskontrolle sowie in der Gastronomie und Hotellerie, in Discos, Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten und Theatern. Auch im außerschulischen Musik- und Kunstunterricht sowie bei Proben und Auftritten der Breiten- und Laienkultur heißt es 2G.
     
  • Der Amateur- und Freizeitsport, Kletterhallen, Schwimmbäder, Thermen und Saunen fallen auch darunter. Auch beim Zutritt für Bus- und Schiffsreisen, den Innenräumen von Zoos, Botanischen Gärten und Spielhallen gilt der 2G-Nachweis. Körpernahe Dienstleistungen inklusive sexueller Dienstleistungen gehören auch dazu.
     
  • Maskenpflicht: gilt grundsätzlich, wenn der Abstand von 1,50 Metern nicht sicher eingehalten werden kann - sowohl bei Innen- als auch bei Außenveranstaltungen. Die Maske kann am Platz und beim Verzehr von Speisen und Getränken entfallen. Masken sind somit auch auf Weihnachtsmärkten und in Fußgängerzonen Pflicht, wo genau legen die Kommunen fest. Die 2G-Regel soll auch auf Weihnachtsmärkten gelten, soweit sie kontrollierbar ist. Dafür sollen etwa in Mainz Bändchen für das Handgelenk ausgegeben werden.
     
  • Als Corona-Test werden nur noch zertifizierte von den Teststellen anerkannt. Selbsttests gelten nur noch bei Jugendlichen unter 18.
     
  • An den Schulen wird es zwei anlasslose Tests pro Woche geben. Zudem gilt wieder Maskenpflicht am Platz in weiterführenden Schulen. 
     
  • An den Hochschulen gilt grundsätzlich weiterhin Präsenz unter 3G, aber "mit angepassten Lösungen für jede Hochschule". Bei Prüfungen müssen Ungeimpfte einen Test vorlegen, der nicht mehr älter als 24 Stunden sein darf.
     
  • Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren fallen nicht unter die 2G-Regel. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G, also Zutritt auch für Getestete. Das kann bei ihnen zusätzlich zu den Schultests etwa ein Selbsttest vor dem Sport sein. Ausnahmen gibt es auch bei Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber ein Attest. Bei standesamtlichen Trauungen gilt Test- plus Maskenpflicht, außer für das Brautpaar. Blutspenden ist auch mit Test für Ungeimpfte möglich.
     
  • In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen sich nicht nur ungeimpfte, sondern auch geimpfte und genesene Mitarbeiter und Besucher täglich testen (2G plus).

Quelle: dpa