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Bundestag beschließt bundeseinheitliche Corona-Notbremse

Der Deutsche Bundestag hat am Nachmittag die bundesweite Corona-Notbremse beschlossen.

Mehrheit im Bundestag für Notbremse

Seit 11 Uhr hatte der Bundestag über die geplante Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie debattiert. Nun steht das Ergebnis fest: 656 Stimmen wurden abgegeben, 342 stimmten mit Ja, 250 mit Nein, 64 Abgeordnete enthielten sich. Damit ist der Gesetzesentwurf angenommen.

Die Notbremse legt bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen fest - darunter weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen. Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen.

Zunächst muss der Gesetzesentwurf am Donnerstag noch den Bundesrat passieren. Dann muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen und es muss offiziell verkündet werden.

Wie hoch ist die Inzidenz in meiner Region?

Was steht im Gesetzesentwurf?

Die geänderte Vorlage enthält folgende Punkte für Regionen, die über einer Inzidenz von 100 liegen:

Ausgangsbeschränkung

Ausgangsbeschränkungen sollen künftig von 22 Uhr bis 5 Uhr in Kreisen und Städten gelten, in denen der Inzidenzwert 100 drei Tage in Folge überschritten wird. Demnach soll es von 22 bis 24 Uhr weiterhin möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen.

Kontaktbeschränkungen

Angehörige aus einem Haushalt dürfen sich ab einer Inzidenz über 100 in ihrem Landkreis oder ihrer Stadt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Maximal dürfen aber nur fünf Personen zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.

Einzelhandel

Dieser soll – mit Ausnahme von Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkten – zwar bei einer Inzidenz von 100 schließen. Shoppen mit Termin soll mit negativem Corona-Test bis zu einer Inzidenz von 150 möglich sein. Danach ist nur noch „Click und Collect“ (Bestellen und abholen) erlaubt.

Distanzunterricht

Auch beim Thema Schulunterricht gibt es eine Einigung. Wird hier die Inzidenz 165 überschritten, soll Distanzunterricht verpflichtend sein. Ursprünglich war eine Inzidenz-Schwelle von 200 vorgesehen gewesen.

Kinder soll es außerdem möglich sein, in Gruppen von fünf Personen draußen Sport zu machen.