Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Unternehmen müssen keine Vergütung zahlen

Bundesrichter: Kein Geld für Minijobber bei Corona-Schließung

Arbeitgeber müssen Minijobbern keinen Lohn zahlen, wenn ihr Geschäft im Corona-Lockdown schließen musste.

Geschäftsschließungen per Corona-Verordnung zur Eindämmung der Pandemie gehören nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko für Unternehmer. Diese würden damit auch nicht das Risiko für den Arbeitsausfall von Minijobbern tragen und seien nicht verpflichtet, ihnen in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Es handelte sich um den ersten Corona-Streitfall, der beim Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde.

Bei der Klage ging es um den Anspruch einer als Verkäuferin eingesetzten Minijobberin aus Bremen auf Bezahlung während einer von den Behörden angeordneten Filialschließung im April 2020. Sie argumentierte, die Schließung des Geschäfts für Nähmaschinen und Zubehör während der Pandemie gehöre zum Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber tragen müsse, und verlangte ihr Entgelt. Die Vorinstanzen in Niedersachsen hatten ihrer Klage stattgegeben. Das Bundesarbeitsgericht hob deren Entscheidung auf.

Es sei Sache des Staates, für einen Ausgleich der finanziellen Nachteile durch den hoheitlichen Eingriff zur Bekämpfung der Pandemie zu sorgen, erklärten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Das sei zum Teil mit dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erfolgt.
 

Quelle: dpa