Baden-Württemberg: Karlsruhe
Bundesgerichtshof: Umwelthilfe ist kein Rechtsmissbrauch vorzuwerfen
Bundesgerichtshof gibt der Deutschen Umwelthilfe Recht.
Bundesgerichtshof gibt der Deutschen Umwelthilfe Recht.
Die Deutsche Umwelthilfe bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH in Karlsruhe in einem Urteil fest.
Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Auch die Firma war von der DUH abgemahnt worden.
Quelle: dpa