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Baden-Württemberg: Karlsruhe

Bundesgerichtshof: Umwelthilfe ist kein Rechtsmissbrauch vorzuwerfen

Bundesgerichtshof gibt der Deutschen Umwelthilfe Recht.

Autohaus unterliegt vor dem BGH

Die Deutsche Umwelthilfe bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH in Karlsruhe in einem Urteil fest.

Einem Autohaus aus dem Raum Stuttgart ist es damit nicht gelungen, der Umwelthilfe Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen. Auch die Firma war von der DUH abgemahnt worden.  

 

Quelle: dpa