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Nordrhein-Westfalen: Bochum

Letzte Instanz: Sami A. muss zurückgeholt werden

Nach wochenlangem juristischen Tauziehen müssen die Behörden den abgeschobenen Islamisten Sami A. endgültig nach Deutschland zurückholen.

Der als Gefährder geltende Tunesier habe einen Anspruch darauf, dass die Behörden ihn auf Kosten des Staates zurück nach Deutschland bringen, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht heute. Denn seine Abschiebung sei rechtswidrig gewesen.

Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung einen Tag wegen Foltergefahr  in seiner Heimat zuvor untersagt. Der Beschluss wurde der zuständigen Behörden aber erst zugestellt, als Sami A. am Morgen danach bereits im Flugzeug nach Tunesien saß.

Wie schnell Sami A. nun nach Deutschland zurückkehren könnte, ist unklar. Der 42-Jährige werde nicht geholt, sondern müsse von sich aus nach Deutschland zurückreisen, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Das Auswärtige Amt müsse Sami A. ein Visum für die Einreise ausstellen. «Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug», sagte Sprecher Thomas Sprenger. Mehr könne die Stadt dann nicht tun.

Die tunesische Justiz reagierte verhalten auf eine mögliche Rückholung des Mannes. «Prinzipiell liefert unser Land seine Bürger nicht aus, weil das gegen die Souveränität des Staates geht», sagte der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti, der Deutschen Presse-Agentur. Zudem gebe es noch immer Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Terror-Chefs bin Laden. Sein Pass sei noch immer in der Hand der Behörden.

Quelle: dpa