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Gesetze und Neuregelungen 2019

Das ändert sich für Autofahrer ab dem neuen Jahr!

Von der Abgasmessung, über das Dieselfahrverbot bis hin zur Zulassung eines Fahrzeuges: Im kommenden Jahr müssen sich Autofahrer auf einige Veränderungen einstellen...

Inhalt

Abgasmessungen

An- und Ummeldungen

Dieselfahrverbote

Elektroautos

Kfz-Versicherungen

Mauterhöhung

Hauptuntersuchung

Abgasmessung: Realistischere Messwerte im Vordergrund

Ein neues Messverfahren zum Ausstoß von Schadstoffen mit dem Namen RDE-Verfahren (RDE= Real Driving Emissions) ist ab September 2019 ausschlaggebend für den Schadstoffausstoß unter realistischen Fahrbedingungen. Mit portablen Messgeräten soll das neue Verfahren dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Stickoxide und die Partikelanzahl eingehalten werden.

Seit September dieses Jahres gilt bereits das sogenannte WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) für Neuwagen. Dieses wird weiterhin auf einem Rollenprüfstand durchgeführt.

Erstzulassungen und Ummeldung über das Internet

Bereits seit 2015 können Autofahrer ihr KFZ über die Portale der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen abmelden. Seit 2017 ist es möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wieder anzumelden.

Im Laufe des kommenden Jahres soll es nun erstmals möglich sein, dass Erstzulassungen und Umschreibungen eines Fahrzeuges bei einem Halterwechsel online erledigt werden können.

Die Voraussetzung, um den Online-Service nutzen zu können, ist der neuer Personalausweis mit aktivierter ID-Funktion. Andernfalls muss der zeitintensive Gang zur örtlichen Zulassungsbehörde in Kauf genommen werden.

Dieselfahrverbot in deutschen Großstädten

Im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart (Baden-Württemberg) gilt ab dem 1.Januar 2019 für auswärtige Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 und darunter ein Fahrverbot. Für Anwohner gilt das Fahrverbot dann drei Monate später, ab dem 1. April. Reisebusse, Taxis, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge dürfen weiterhin im Stadtgebiet verkehren. Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung soll jedoch möglich sein.

Auch in Köln und Bonn (Nordrhein-Westfalen) müssen Autofahrer ab April 2019 mit Fahrverboten rechnen. Dies betrifft Dieselautos mit Euro 4-Motoren und die darunter liegenden Klassen. In Darmstadt (Hessen) gilt das Fahrverbot von Juni 2019 an auf zwei Straßen im Stadtgebiet. Die Verbote gelten für Diesel-Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5 und Benziner bis einschließlich Euro 2. Die Entscheidung für Wiesbaden steht noch aus.

In Hamburg hat die Verwaltung bereits in diesem Jahr von sich aus ein Diesel-Fahrverbot auf einer Straße verhängt. München wehrt sich bisher gegen das Gerichtsurteil und setzt es schlichtweg nicht um. Frankfurt steht einem Urteil aktuell ebenfalls in Abwehrhaltung gegenüber. Wie genau die Fahrverbote für ältere Dieselmodelle aussehen werden, ist abhängig von jeder Stadt.

Elektroautos: Fahrgeräusche werden Pflicht und Steuervorteile

Vom 1. Juli 2019 an wird das akustische Warnsystem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) für alle neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge Pflicht. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h müssen diese Fahrzeuge dann ein akustisches Warnsignal, das sich an Geräuschen von Verbrennungsmotoren orientiert und zusätzlich das Beschleunigen und Abbremsen akustisch erkennen lässt, von sich geben. Ein manuelles Abschalten wird nicht möglich sein.

Außerdem dürfen sich  jene Autofahrer über einen Steuervorteil freuen. Wer ein solches Fahrzeug privat oder eben aus beruflichen Gründen nutzt, muss ab 1. Januar nur noch 0,5 Prozent statt bisher 1 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung soll zunächst bis Ende 2021 gelten und schließt alle Fahrzeuge ein, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden.

Neue Einstufung bei der KFZ-Versicherung

Etwa elf Millionen Autofahrer sind von Änderungen bei den Typ- und Regionalklassen in der Autoversicherung betroffen. Bei etwa der Hälfte sinken die Haftpflichtbeiträge, die andere Hälfte muss dagegen tiefer in die Tasche greifen und mit einer Erhöhung rechnen.

Mauterhöhung im Ausland

Wer im kommenden Jahr nach Österreich reist und sich auf mautpflichtigen Straßen fortbewegt, muss sich auf steigende Vignettenpreise einstellen. So steigt die Jahresvignette für einen PKW von 89,20 Euro auf 91,10 Euro. Für einen Aufkleber mit zweimonatigem Fahrrecht zahlt man dann 27,40 Euro. Die Zehn-Tages-Vignette erhöht sich ebenfalls um 60 Cent auf 9,20 Euro.

Für Motorradfahrer sind von der Mauterhöhung ebenfalls betroffen. Die Jahresvignette kostet dann 35,50 Euro statt 34,70 Euro. Für zwei Monate zahlt man 13,40 Euro, ein Plus von 30 Cent und für zehn Tage 5,30 Euro. Ein Plus von 10 Cent.

Hauptuntersuchung nicht vergessen!

Alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen TÜV-Plakette müssen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung. Bei erfolgreichem Durchkommen gibt es dann einen gelben Aufkleber.