Wer zahlt bei Unwetterschäden?
Eis, Schnee und Glätte hatten uns zuletzt fest im Griff. Nun ist der Winter erstmal wie weggeweht und wir müssen mit Sturm rechnen. Wer zahlt eigentlich, wenn Autos und Häuser beschädigt werden?
Eis, Schnee und Glätte hatten uns zuletzt fest im Griff. Nun ist der Winter erstmal wie weggeweht und wir müssen mit Sturm rechnen. Wer zahlt eigentlich, wenn Autos und Häuser beschädigt werden?
Abgedeckte Dächer, überflutete Keller und entwurzelte Bäume: Mit dem Beheben dieser Schäden entsteht für die Betroffenen schnell ein finanzielles Dilemma, denn ein neues Dach oder neue Gartenmöbel sind teuer. In solchen Fällen hilft meist nur eine gute Versicherung. Aber welche Versicherung kommt für welchen Schaden auf und wie muss ich vorgehen, wenn es mich „erwischt“ hat?
Sturmschäden umgehend dokumentieren und möglichst innerhalb einer Woche der Versicherung melden! Denn nur dann können die Schäden zügig reguliert werden. Sämtliche Gegenstände, die durch Sturm und Starkregen beschädigt oder sogar zerstört worden sind, nicht entsorgen, sondern zum Schadensnachweis aufheben, das rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Größere Schäden fotografieren oder noch besser schnell mit dem Smartphone filmen.
Tipp: Ist das eigene Haus beschädigt, die Nachbarn als Zeugen mit anbringen.
In jedem Fall sollte eine Schadensliste erstellt werden, der man Einkaufsbelege der Gegenstände beilegt. Wenn die Quittungen nicht mehr vorhanden sind, reicht es manchmal auch aus, den Anschaffungszeitpunkt und den Neupreis aus dem Gedächtnis ins Protokoll einzutragen. Bevor man die Papiere an die Versicherung sendet, ist es ratsam, eine Kopie für die eigenen Unterlagen anzufertigen.
Wenn ein abgeknickter Baum aufs Hausdach fällt, sich Dachziegel lösen oder Scheiben durch Wind oder Hagel bersten, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Wichtig zu wissen: Sturmschäden sind nach Angaben der Verbraucherzentrale erst ab Windstärke acht abgesichert! Folgeschäden durch abgedeckte Dächer oder zerborstene Fenster, die durch eindringende Niederschläge entstehen, sind in den meisten Fällen ebenfalls versichert.
Überschwemmte Keller, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen-Schäden zahlt die Versicherung jedoch nur, wenn eine Elementarschadenversicherung vorliegt, die als Vertragsoption gesondert abgeschlossen werden muss.
Wenn Einrichtungsgegenstände wie Gartenmöbel zu Bruch gehen, kommt die ganz normale Hausratversicherung dafür auf. Auch hier sind die Folgeschäden, die zum Beispiel nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können, mitversichert.
Achtung: Für vom Sturm beschädigte Gartenmöbel wird nur gezahlt, wenn sie während der (meist angekündigten) Böen in einem Gebäude untergebracht waren und dies ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Beschädigte Inneneinrichtung wird nur übernommen, wenn Fenster und Türen verschlossen waren.
Wird das Auto von umgestürzten Bäumen, herabfallenden Ästen, umherfliegenden Dachziegeln oder anderen Gegenständen getroffen, ersetzt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Schäden, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, beispielsweise wenn dieser umkippt. Versichert ist in diesen Fällen meist nur der Zeitwert des Fahrzeugs, jedoch nicht der Neuwert.
Quelle: dpa