Was ändert sich ab dem 1. Oktober?
Neben Gesetzesänderungen gibt es unter anderem auch Neues zum Thema Gaspreise, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und der Steuererklärung. Auch für Ungeimpfte gibt es ab Oktober neue Regelungen.
Neben Gesetzesänderungen gibt es unter anderem auch Neues zum Thema Gaspreise, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und der Steuererklärung. Auch für Ungeimpfte gibt es ab Oktober neue Regelungen.
Die Kosten für Gas werden llaut Vergleichsportale wie Verivox und Check24 deutlich steigen. Bereits seit August hatten laut Verivox 31 regionale Gasversorger Preiserhöhungen von durchschnittlich neun Prozent angekündigt.
Das Strafgesetzbuch wird ab 1. Oktober zugunsten von Stalking-Opfern abgeändert. Die Kriterien, die erfüllt werden müssen, um Stalker*innen juristisch belangen zu können werden herabgesetzt. Eine Anklage wird somit erleichtert. Ebenso kann auch die Verfolgung im Internet, das sogenannte „Syberstalking“, künftig besser belangt werden.
Ab dem 1. Oktober muss man die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr selbst beim Versicherer melden, sondern sie wird digital von den behandelnden Ärzt*innen an den Versicherer übermittelt. Die Arbeitergeber*innen sollen ab Juli nächsten Jahres in den digitalen Übermittlungsprozess eingebunden werden.
Das Inkasso-Gesetzt steht schon seit langem in der Kritik, dass der Aufwand und die Kosten zu hoch wären. Ganz besonders wenn es um kleine Gegenstandswerte geht. Ab Oktober verringert sich der Gebührensatz für Schuldner*innen um die Hälfte, wenn bereits nach der ersten Mahnung gezahlt wurde.
Wenn eine Forderung von 50 Euro oder noch weniger beträgt, werden die Kosten von bisher 45 Euro auf 18 bis 36 Euro gesenkt. Bei höheren Beträgen wird es eine Obergrenze geben. Die Inkassogebühren sollen sich insgesamt um circa 20 Prozent senken.
Ab dem 11. Oktober müssen die meisten Menschen einen Test aus eigener Tasche bezahlen. Es ist damit zu rechnen, dass pro Schnelltest mehr als 11,50 Euro anfallen werden. Beim PCR-Test können die Kosten bei 50 Euro mehr liegen.
Wenn Ungeimpfte in Quarantäne müssen und deshalb nicht arbeiten können, müssen sie damit rechnen, dass Arbeitgeber*innen den Lohn streichen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wird die Regelung am 11. Oktober aktiv. Ab 1. November spätestens werden die anderen Bundesländer mitziehen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat diese Regelung keinen Einfluss.
Die Steuererklärung für das Jahr 2020 wird dieses Jahr drei Monate später fällig, wenn keine Steuerberatung in Anspruch genommen wird. Wird sie allerdings von einem Profi angefertigt, dann ist der Fälligkeitstermin der 31. Mai 2022.
Die Uhren werden wieder von Sommerzeit auf Winterzeit umgestellt. In der Nacht vom 30. auf den 31. Oktober um 3:00 Uhr wird die Uhr um eine Stunde zurückgedreht.
Quelle: Focus.de