Krank im Urlaub: Freie Tage zurückholen!
Viele kennen es: Endlich Urlaub und man wird passend dazu natürlich krank. Doch die Krankheitstage können gutgeschrieben werden. Das solltest du dabei jedoch beachten…
Viele kennen es: Endlich Urlaub und man wird passend dazu natürlich krank. Doch die Krankheitstage können gutgeschrieben werden. Das solltest du dabei jedoch beachten…
Kaum lässt der Stress der Arbeit nach, liegen viele Menschen in ihrem Urlaub krank im Bett. Doch was viele nicht wissen: Die verpassten Tage können gutgeschrieben werden. „Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Urlaub der Erholung dienen soll“, schreibt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Du solltest so schnell wie möglich deinen Arzt aufsuchen und dich untersuchen lassen. Lass dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch Krankschreibung genannt) ausstellen, auf der der Zeitraum deiner Krankheit ersichtlich ist.
Zudem solltest du dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber melden und ihn über deine Erkrankung sowie die voraussichtliche Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit in
Wer länger als drei Tage außer Gefecht ist, muss zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen – je nach betrieblichen Regelungen kann dies auch schon früher verlangt werden.
Auch wenn der gesamte Betrieb geschlossen hat, müssen Arbeitnehmer den Chef dennoch benachrichtigen, erklärt Rechtsanwältin Oberthür. In diesem Fall kann eine E-Mail und die Bescheinigung des Arztes per Post versendet werden.
Nach deiner Genesung, zurück bei der Arbeit, besprichst du am besten mit deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung, wann du die Urlaubstage nachholen kannst. Vorsicht, dein Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Krankheitstage. Bleibst du deinem Arbeitsplatz länger als erwartet unentschuldigt fern, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben.