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Tödliche Hitzefalle schon ab niedrigen Außentemperaturen

Kinder und Hunde NIE alleine im Auto lassen

Aktuell steigt das Risiko wieder für einen Hitzetod im Auto. Obwohl wiederholt solche furchtbaren Fälle durch die Medien gehen, handeln zahlreiche Menschen noch immer leichtsinnig und lassen selbst bei vermeintlich mäßigen Temperaturen Kind oder Hund im Auto.

Hitzeentwicklung und Gefahr total unterschätzt

„Ich bin doch nur zehn Minuten weg“: Auch wenn es nur ein schneller Einkauf werden soll, sollte man sein Kind oder sein Haustier bei hohen Temperaturen niemals im Auto zurücklassen. Bei einer Außentemperatur von 35° C genügt bereits eine viertel Stunde im Fahrzeug, um sich kritischen Zuständen auszusetzen. Steigt die Fahrzeuginnentemperatur auf über 46° C, wird es besonders für die Jüngsten unserer Gesellschaft extrem gefährlich.

Doch auch schon bei mäßigeren Temperaturen kann ein Wagen zur tödlichen Hitzefalle werden, wie die Tabelle zeigt:

  • Wieso ist das für Kinder so extrem gefährlich?

Insgesamt produzieren Kinder bis zur Pubertät weniger Schweiß, so dass sie deutlich weniger Wärme abgeben. Gerade unter physischer Anstrengung wird allerdings gleichzeitig mehr Stoffwechselwärme hervorgebracht. Zudem verfügen Kinder über eine geringere Körperoberfläche, um sich darüber abzukühlen. In der Folge ist der kleine Körper bei Hitze und geringer Luftzirkulation häufig nicht mehr dazu in der Lage, die eigene Temperatur zu senken.
 

  • Auch Tiere gefährdet

Auch Vierbeiner sind besonders gefährdet: Nur mit Schweißdrüsen an den Pfoten ausgestattet, geht der Hund stattdessen zum Hecheln über, wenn es in seinem Körperkern zu heiß wird. Vielfach wird der Vorgang der Hitzeentwicklung unterschätzt. Schon frühlingshafte 20° C können das Fahrzeug innen so heiß werden lassen, dass ein Hitzetod nicht ausgeschlossen ist.

Sofort handeln: Was im Notfall zu tun ist

Wer ein Tier oder ein kleines Kind zur warmen Jahreszeit in einem geschlossenen Fahrzeug vorfindet, muss differenzieren: Solange (noch) kein Risiko des Hitzetods zu verzeichnen ist und Kind bzw. Tier körperlich aktiv wirken, wäre ein Einschlagen der Scheibe nicht angemessen. Nichtsdestotrotz sollte man die Situation weiter beobachten und das Kind oder Tier im Autoinneren nicht aus den Augen lassen.

  • Grundsätzlich sollte wie folgt vorgegangen werden:
  • Gegen die Scheibe klopfen um festzustellen, ob das Kind oder das Tier noch munter ist
  • Umstehende Passanten zur Hilfe holen (steht das Auto beispielsweise vor dem Supermarkt, so lässt sich der Fahrzeughalter ggf. an der Kasse ausrufen)
  • Steht nach eigener Einschätzung ein Hitzetod bevor – wenn das Kind etwa keine Reaktion auf das Klopfen hin zeigt –, sollte der Notruf kontaktiert werden
  • Benötigt die Polizei zu lange und steht es kritisch um den Fahrzeuginsassen, so darf man die Dinge selbst in die Hand nehmen und die Scheibe einschlagen
  • Im Fall der Fälle schützt der Notwehrparagraph des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Fremdes Eigentum kann demnach zum Schutze Dritter beschädigt werden.

Wie hoch sind die Strafen?

Je nachdem, ob es sich beim im Auto Gefangenen um ein Kind oder ein Tier handelt, liegt ein Fall der Kindesmisshandlung und Körperverletzung oder der Tierquälerei vor. Erstgenanntes verkörpert – ganz klar – eine Straftat.

Geht es dagegen um eine Fellnase, greift § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG): Wer einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund extreme Schmerzen zufügt oder das Tier tötet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Zu beachten ist jedoch, dass es hierfür eines vorsätzlichen Handelns des Tierhalters bedarf, andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

Quelle: bussgeldkatalog.de