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Was sagt das Mietrecht?

Darf mein Vermieter die Mülltonnen kontrollieren?

Die Müllentsorgung sorgt gerne mal für Konflikte zwischen Mieter und Vermieter. Mal reichen die Tonnen nicht aus oder sie werden nicht regelmäßig gereinigt – und manchmal wird einfach der Inhalt der Behälter kontrolliert. Aber ist das überhaupt rechtens?

Wenn der Müll nicht in die Tonnen passt

Sind nicht genügend Tonnen vorhanden, ist der Vermieter in der Pflicht. Der Mieter hat das Recht, seinen Abfall adäquat zu entsorgen, erklärt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin laut "My Homebook".

Die Mehrkosten für zusätzliche oder größere Tonnen können allerdings als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Kommt der Vermieter trotz Aufforderung seiner Pflicht einer Neubeschaffung nicht nach, kann man womöglich eine Mietminderung rechtfertigen.

Müll trennen ist Vorschrift

Grau, Blau, Gelb, Grün oder Braun – in Deutschland gibt es viele unterschiedliche Mülltonnen. Von Bundesland zu Bundesland ist geregelt, wie die Mülltrennung abzulaufen hat – und die ist gesetzliche Pflicht. Seit 2011 sind Eigentümer in Hamburg zum Aufstellen einer blauen Papiertonne verpflichtet, in anderen Bundesländern kann diese Tonne auf freiwilliger Basis aufgestellt werden.

Der Vermieter muss den Mieter auf die richtige Mülltrennung hinweisen und darüber aufklären, dass eine falsche Trennung zu Mehrkosten führen kann. Erhöhte Müllkosten können nämlich ebenfalls auf den Mieter umgelegt werden – genau wie eine durch den Vermieter veranlasste Müllbeseitigung.

Kontrolle der Mülltonnen

Der Vermieter darf übrigens in die Mülltonnen schauen. Er will schließlich wirtschaftlich handeln und verschafft sich so einen Überblick, ob die Tonnen ausreichen oder unter Umständen sogar zu groß sind. Natürlich kann er auch überprüfen, ob die Mülltrennung korrekt durchgeführt wird.

Das sind aber die einzigen Gründe, die zur Kontrolle berechtigen. Aus anderen Gründen darf der Vermieter nicht im Müll herumschnüffeln.

Wenn Müll im Hausflur liegt

Wer ist eigentlich für die Entsorgung von herumliegendem Abfall im Hausflur zuständig? Stammt der Müll von im Auftrag des Vermieters tätigen Handwerkern, muss dieser sich um die Entsorgung kümmern. Kommt der Abfall von Mietern, muss der Vermieter diese bitten, den Unrat ordnungsgemäß zu entsorgen. Passiert das nicht, können die für die Beseitigung anfallenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

Wo Mülltonnen aufgestellt werden

Der Standort von Mülltonnen ist in der Hausordnung oder im Mietvertrag klar geregelt – sollte er zumindest. Wenn die Vereinbarung fehlt, darf der Mieter deshalb aber noch lange nicht die Tonnen einfach dort aufstellen, wo er möchte. Sie sollten immer außerhalb der Wohnräume deponiert werden und dürfen nicht in der Wohnung aufgestellt werden (AG Brühl, Urteil v. 4.4.1997, 23 C 193/96, WuM 1997, 549). Aber wer würde das auch wollen…

Quelle: My Homebook