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Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Fehler bei Gartenarbeit kann ab sofort teuer werden

Hobbygärtner sollten zwischen dem 01. März und dem 30. September die Heckenschere besser liegenlassen, denn sonst kann es schnell ziemlich teuer werden.

Tiere sollen besser geschützt werden

Dem Tierschutz zuliebe, sieht das Bundesnaturschutzgesetz ab März vor, Rodungsarbeiten an Hecken, Gebüschen und Röhricht in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen zu untersagen.

Dadurch sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten von Tieren besser behütet werden.

„Form- und Pflegeschnitte“ auch im Sommer erlaubt

Hält man sich nicht daran, begeht man offiziell eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Sogenannte „Form- und Pflegeschnitte“ sind aber auch weiterhin über die Sommermonate erlaubt. Das heißt, Pflanzen dürfen weiterhin in Form gebracht werden, solange dabei auf brütende Tiere Rücksicht genommen wird.