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"Destruktiv und sadistisch"

Horror-Clowns: Verhaltenstipps der Polizei

Die Polizei gibt Verhaltenstipps im Falle einer Begegnung mit den schaurigen Figuren.

Zum Teil seien es sadistische Absichten, die hinter den Attacken durch Grusel-Clowns stecken. Sie seien ein völlig neues Phänomen, das Grenzen - auch strafrechtlicher Art überschreitet, sagte Harald Dreßing, Leiter der Forensischen Psychiatrie am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in einem Gespräch mit dem Mannheimer Morgen.

Der Straftatbestand der Drohung, der Nötigung oder sogar der Körperverletzung sei in vielen Fällen erfüllt. Unter den Grusel-Clowns sind auch destruktive Menschen mit sadistischen Motiven, schätzt Dreßing. In allen Beispielen wird Macht über eine andere Person ausgelebt. Charakteristisch sei, dass die Machtausübung über vermeintlich Schwache wie Kinder und Ältere geschieht. Dreßing appeliert: Wer das heute macht, muss wissen, dass er damit ein Straftäter wird.

Derweil gibt die Polizei Verhaltenstipps, wenn Horror Clowns auftreten:  So solle man sich ihnen nicht absichtlich nähern, stattdessen auf eine Bedrohung aufmerksam machen und Hilfe holen. Rufen Sie umgehend über Notruf 110 die Polizei, wenn Sie sich bedroht fühlen oder sehen, wie andere Menschen bedroht werden, heißt es seitens des Landeskriminalamts.

Insbesondere am vergangenen Wochenende häuften sich bundesweit Vorfälle von Grusel-Clown-Attacken. In Müster stellten Beamte dabei eine Clownsmaske von einem Jugendlichen sicher, der, bewaffnet mit einem Baseballschläger, Passanten in der Nähe eines Krankenhauses erschrecken wollte.

Quelle: dpa, Polizei