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Neues Gesetz macht's möglich

So holst Du Dir die GEZ-Gebühren zurück

Mit einem neuen Gesetz ist es nun möglich, eine nachträgliche Befreiung oder Ermäßigung der GEZ-Gebühren zu erwirken. Dafür müssen lediglich die nötigen Bescheide eingereicht werden.

630 EUR zurückholen

Bisher war es nicht möglich, den Rundfunkbeitrag länger als zwei Monate rückwirkend zurückzuholen. Dies wurde nun mit einem Gesetz neu geregelt. Wer also volle drei Jahre zu viel gezahlt hat – und das auch nachweisen kann – könnte so 630 Euro zurückbekommen.  

Wer demnach befreiungsberechtigt ist, wie beispielsweise Arbeitslose, Studenten mit Bafög-Förderung, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber, Auszubildende mit Beihilfeanspruch und Taubblinde, und in den letzten Jahren fälschlicherweise den GEZ-Beitrag von rund 17 Euro monatlich geblecht hat, der kann sich nun sein Geld rückerstatten lassen.

So geht es

Die Befreiung muss schriftlich beim "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" beantragt werden. Auf dessen Webseite steht ein Formular zum Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen bereit. Eine Online-Hilfe erleichtert das Ausfüllen und führt Schritt für Schritt durch das Formular.

>> Hier geht es zum Befreiungsformular. <<

Quelle: Chip.de