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Altenkirchen

Gerichtsurteil nach Messerattacke in Flüchtlingsheim

Gefängnisstrafen nach Messerstecherei.

Viereinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung, ein Jahr und neun Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

So lauten die Urteile für zwei afghanische Flüchtlinge nach einem Streit mit einem Mitbewohner in einer Altenkirchener Flüchtlingsunterkunft.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass einer der Angeklagten einem Mitbewohner dabei in Tötungsabsicht ein Messer in die Brust gestochen hatte.