Nordrhein-Westfalen: Köln
Verwaltungsgericht lehnt Tagebau-Klage ab
Der Bund für Umwelt und Naturschutz wollte per Gericht den Tagebau und die anstehenden Rodungen im uralten Hambacher Wald stoppen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz wollte per Gericht den Tagebau und die anstehenden Rodungen im uralten Hambacher Wald stoppen.
Ihm zufolge verstößt der Rahmenbetriebsplan gegen europäisches Umweltrecht. Das Land NRW und der Energiekonzern RWE argumentierten mit dem aus ihrer Sicht rechtsverbindlichen Braunkohleplan aus dem Jahr 1976, aus dem sich alle weiteren Genehmigungen ableiten ließen.