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Staatsanwaltschaft geht von fremdenfeindlicher Tat aus

Anklage nach Böllerwurf in Bitburg

Zwei Männer sollen vor dem Eingang einer Asylbewerberunterkunft in Bitburg (Kreis Bitburg-Prüm) einen Böller gezündet haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz erhoben.

Die 23 und 24 Jahre alten Tatverdächtigen hätten wahrscheinlich aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Bei dem Jüngeren der beiden waren etliche nicht zugelassene Feuerwerkskörper, vier Schlagringe und ein Wurfstern gefunden worden. Der Ältere habe einen Schlagring zu Hause gehabt. Sowohl Wurfsterne als auch Schlagringe sind laut Waffengesetz verboten.