Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.
Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt.
Justiz

Weihnachtsamnestie für mindestens fünf Gefangene

Weihnachten bei der Familie unterm Tannenbaum statt hinter Gittern: Im Saarland kommen dieses Jahr wieder mehrere Häftlinge vorzeitig frei. Die Voraussetzungen müssen aber stimmen.

Mindestens fünf Gefängnisinsassen im Saarland können sich in diesem Jahr dank der sogenannten Weihnachtsamnestie über eine vorzeitige Entlassung aus der Haft freuen. Weitere Anträge seien in der Bearbeitung, teilte der Sprecher des Justizministeriums des Saarlandes der Deutschen Presse-Agentur mit. Es handele sich um Gefangene, bei denen das Strafende in die Zeit vom 25. November bis zum 7. Januar 2024 falle. Im vergangenen Jahr hatten sechs Gefangene von der Regelung profitiert.

Die Weihnachtsamnestie sei «eine besondere Form des Gnadenwesens», teilte der Sprecher mit. So bekämen Gefangenen die Möglichkeit, das Weihnachtsfest in Freiheit im Kreise von Familie und Freunde zu feiern. Ein Gnadenerweis kommt aber nicht für alle Verurteilten in Betracht: So ist eine frühere Entlassung ausgeschlossen, wenn der Gefangene wegen Tötungs- und Sexualdelikten, grober Gewalt oder anderer schwerwiegender Delikte verurteilt wurde, hieß es.

Aktuell befinden sich laut Ministerium 865 Gefangene in den saarländischen Justizvollzugsanstalten Ottweiler und Saarbrücken. Damit seien die Gefängnisse zu 93,1 Prozent ausgelastet, teilte das Ministerium mit. Zusammen gibt es 929 Haftplätze. Elf Personen befinden sich in Sicherungsverwahrung.

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