In dem Prozess ging es um einen Unfall, bei dem im Juli vergangenen Jahres ein Fußgänger ums Leben gekommen war. Die Richter in Mainz befanden einen zum Zeitpunkt des Urteils 25 Jahre alten Mann unter anderem eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge für schuldig und verurteilten ihn zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Der Mann hatte zugegeben, in Worms mit einem gemieteten PS-starken Wagen durch die Innenstadt gerast zu sein. An einer Kreuzung überquerten zwei Fußgänger bei roter Ampel die Straße. Der Fahrer erfasste einen der Männer trotz Vollbremsung frontal und schleuderte ihn mehr als 60 Meter über die Straße, der 52-Jährige war sofort tot.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert und die Verteidigung eine Haftstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der BGH teilte nun mit, bei seinem Fahrmanöver habe der Mann die Gefahr einer tödlichen Kollision billigend in Kauf genommen, habe aber darauf vertraut, dass sich die Fußgänger im letzten Moment aus dem Gefahrenbereich würden retten können oder er selbst noch rechtzeitig würde ausweichen können.
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