PKW parken in einer Anwohnerparkzone in Koblenz.
Thomas Frey/dpa
PKW parken in einer Anwohnerparkzone in Koblenz.
Verkehr

Städte erhöhen Gebühren fürs Anwohnerparken: Ohne Staffelung

Das Koblenzer Modell, Gebühren fürs Anwohnerparken nach in Anspruch genommener Fläche zu staffeln, findet in Rheinland-Pfalz vorerst noch keine Nachahmer. Teurer wird es dennoch.

In Koblenz kosten Anwohnerparkausweise für größere Autos bald mehr als für kleine. Damit ist die Stadt in Rheinland-Pfalz bislang die Ausnahme. Denn die meisten größeren Städte in Rheinland-Pfalz wollen die Preise für das Bewohnerparken zumindest aktuell nicht von der Größe der in Anspruch genommenen Fläche oder dem Gewicht der Fahrzeuge abhängig machen. Einige haben zwar die Gebühren erhöht, sehen dabei aber keine Staffelung vor.

In Koblenz werden ab dem 1. März die Gebühren für Bewohnerparkausweise neu berechnet. Dabei soll sich die Höhe der Gebühr nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Straßenfläche richten. Ziel sei zum einen, die Möglichkeit zu nutzen, die Parkgebühren selbst festzusetzen, was zuvor Bundesangelegenheit war, erklärte Thomas Knaak, Pressesprecher der Stadt. Zum anderen solle so ein Missverhältnis zwischen den Gebühren im öffentlichen Parkraum und denen für Bewohnerparkausweise ausgeglichen werden.

Die Gebühr berechnet sich einer Pressemitteilung der Stadt zufolge zukünftig aus einem Jahresgrundbetrag in Höhe von 23,40 Euro (0,45 Euro à 52 Wochen). Dieser Grundbetrag wird multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger, Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.

So kostet ein Anwohnerparken beispielsweise für einen Smart fortwo für ein Jahr zukünftig 104,87 Euro statt bisher 30,70 Euro. Für einen VW Tiguan fallen dagegen 196,23 Euro pro Jahr an. Grundsätzlich hat die Stadtverwaltung Koblenz eine Mindestgebühr von 100 Euro festgesetzt. Derzeit gibt es den Angaben zufolge rund 6000 Bewohnerparkausweise in Koblenz.

Beim Anwohnerparken hatte es 2020 eine entscheidende Neuausrichtung gegeben. Bundestag und Bundesrat kippten eine bis dahin geltende bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Seitdem können die Bundesländer die Kommunen ermächtigen, die Gebühren für Bewohnerparkausweise selbst festzusetzen. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben jedoch nicht alle Länder reagiert.

Gemischte Reaktionen auf das neue Bewohnerparken

Die Reaktionen auf die neuen Preise in Koblenz sind nicht nur positiv. «Die neuen Gebühren sind höher als die zuvor erhobenen, daher sind viele Menschen wenig erfreut darüber», sagte Knaak.

Parkflächen seien gerade in Städten zu einem knappen Gut geworden, erklärte der ADAC Mittelrhein. «Deshalb können wir nachvollziehen, dass Kommunen die neuen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, den Wert des Parkraumes bei der Festlegung von Parkgebühren mitzuberücksichtigen, um damit den Parkraum effektiver nutzen zu können», sagte Christian Schmidt, Leiter Mobilität und Umwelt beim ADAC Mittelrhein. Seien die Parkflächen so wie meist in Städten nicht markiert, erscheine eine Unterscheidung nach Fläche grundsätzlich geeignet und besser als das Kriterium Gewicht.

«Die lineare Bemessung ist angemessener und einfacher nachzuvollziehen als deutliche Preissprünge zwischen Fahrzeug-Größenklassen», so Schmidt. Dabei sollte die maximale Höhe der Parkgebühren verhältnismäßig sein und berücksichtigen, dass mit einem Bewohnerparkausweis noch lange keine Garantie auf einen Stellplatz verbunden ist. Aktuell sind dem ADAC keine weiteren Städte in Rheinland-Pfalz bekannt, die eine Staffelung der Gebühren wie in Koblenz planen. «Ich gehe aber davon aus, dass dies nur eine Frage der Zeit ist», sagte Schmidt.

Der ADFC Rheinland-Pfalz hält die neue Regelung für einen wichtigen Schritt in Richtung Flächengerechtigkeit und nachhaltiger Mobilität. Parkende Autos nähmen durch ihre zunehmende Größe immer mehr wertvollen Platz in Städten ein. «Durch die Berechnung der Gebühren nach Fahrzeuggröße wird ein Anreiz geschaffen, auf kleinere Fahrzeuge oder andere Verkehrsmittel umzusteigen», erklärte Robert Wöhler, Geschäftsführer des ADFC Rheinland-Pfalz. Das entlaste die begrenzten Parkflächen und schaffe mehr Raum für andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Radfahrerinnen. «Wir wünschen uns, dass die Stadt Koblenz die zusätzlichen Einnahmen für den Ausbau der Radwege und die Schaffung von zusätzlichen Grünflächen in der Stadt verwendet und hoffen, dass weitere Städte diesem Vorbild folgen.»

Kaiserslautern, Ludwigshafen und Trier erhöhen ebenfalls

Rechtlich sieht sich Koblenz auf der sicheren Seite. Man habe sich an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Satzung der Stadt Freiburg (Az.: BVerwG 9 CN 2.22) gehalten, erklärte Knaak. Hier waren Staffelungen nach Größenklassen vorgesehen, bei denen im Extremfall ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühr geführt hätte. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, hatte das Gericht in Leipzig geurteilt. «In Koblenz wird daher die tatsächliche Fläche, die ein Fahrzeug in Anspruch nimmt, zugrunde gelegt», so Knaak.

Auch die Landeshauptstadt Mainz kann sich eine Staffelung nach Autogröße grundsätzlich vorstellen. Die Umsetzung sollte aber auch für die Verwaltung praktikabel sein und müsse zugleich rechtssicher sein, teilte die Stadt auf Anfrage mit. Ein Modell wie in Koblenz, das Länge mal Breite berücksichtigt, erscheine auf den ersten Blick recht aufwendig. Insgesamt ist nach Ansicht des Verkehrsdezernates aber eine Anhebung der Anwohnerparkgebühren sinnvoll, «denn der öffentliche Raum ist knapp und die Nutzung für private Zwecke darf auch ihren Preis haben». Dazu brauche es aber ein Gesamtkonzept, das auch etwa die Parkhäuser berücksichtige. Zuletzt sei die Gebühr für das Anwohnerparken in Mainz vor mehr als zehn Jahren von 46 Euro auf 60 Euro für zwei Jahre erhöht worden.

Für die Stadt Kaiserslautern war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts der Grund, die Anwohnerparkgebühren 2023 zwar neu zu regeln, jedoch ohne eine Staffelung nach der Größe der Autos, wie die Stadt mitteilte. Letztendlich wurde die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis einheitlich auf 200 Euro jährlich statt bisher 30,70 Euro festgelegt.

Nach Meinung der Deutschen Umwelthilfe setzt Koblenz die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mustergültig um. «Dass eine Staffelung der Gebühren für Bewohnerparkausweise rechtlich möglich ist, beweist die Stadt Tübingen, wo ein Bewohnerparkausweis für besonders schwere Fahrzeuge 50 Prozent mehr kostet», sagte Robin Kulpa, stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH. Insgesamt sei ein noch höheres Gebührenniveau notwendig. Die Deutsche Umwelthilfe fordert eine Anhebung der Gebühren für Bewohnerparkausweise auf mindestens einen Euro pro Tag. Für große Fahrzeuge sollten höhere Gebühren fällig werden als für Kleinwagen.

Auch der Ludwigshafener Stadtrat stimmte im September vergangenen Jahres mehrheitlich für eine Anhebung der Jahresgebühr für Bewohnerparkausweise von bislang 30,70 auf 180 Euro. Damit wolle die Stadt unter anderem zeigen, dass der öffentliche Parkraum einen eigenen Wert an sich darstelle, teilte ein Sprecher mit. Die Stadt Trier hat den Tarif zum 1. Januar 2024 zunächst einheitlich auf 200 Euro erhöht. Weitere jährliche Erhöhungen bis 2028 seien bereits beschlossen, erklärte ein Sprecher. Die Gebühr solle dann 365 Euro betragen. Derzeit sind den Angaben zufolge exakt 3984 entsprechende Ausweise ausgestellt.

Von Bernadette Winter, dpa
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