Die so genannten «Gürteltiere» sollen aus den Justizgebäuden verschwinden. (Archivbild)
Stephanie Pilick/dpa
Die so genannten «Gürteltiere» sollen aus den Justizgebäuden verschwinden. (Archivbild)
E-Akte

Saar-Justiz soll fit für digitale Zukunft werden

Hohe Aktenberge in der Justiz soll es in eineinhalb Jahren nicht mehr geben. Auf dem Weg zur E-Akte ist aber auch im Saarland noch einiges zu tun.

Die saarländische Justiz hat einen Berg von Arbeit vor sich, um fit für die digitale Zukunft zu werden - im wahrsten Sinne des Wortes: Nach Auskunft von Staatssekretär Jens Diener (SPD) soll die sogenannte E-Akte bis zum 1. Januar 2026 flächendeckend in der Justiz eingeführt werden. 

Dies bedeute nicht, dass die Akten als PDF-Dateien geführt würden, sondern es handle sich um ein «komplexes, umfassendes Akten-Bearbeitungssystem». Es bedeute eine reine elektronische Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten. Damit einher gehe auch die elektronische Versendung der Bescheide und Ladungen. «Die großen Papier-Gürteltiere» mit den Mehrbändern um die Akten werde es laut Diener dann nicht mehr geben. 

Die Digitalisierung werden die Verfahren deutlich beschleunigen, weil alle Entscheider- und Arbeitsebenen zeitgleich auf die Akten zugreifen könnten. Diese müssten nicht mehr versandt werden, sondern Anwälte und Sachverständige hätten digital Zugriff über ein Akteneinsichtsportal. 

«Ambitioniertes Restprogramm»

Aktuell sei die E-Akte schon im elektronischen Rechtsverkehr, in der gesamten Zivilgerichtsbarkeit, bei Verbraucherinsolvenzen, an allen Fachgerichtsbarkeiten und bei Familiensachen eingeführt worden. Man sei bereits auf einem «sehr, sehr guten Weg», so Diener, «wir haben aber trotzdem noch ein ambitioniertes Restprogramm vor uns.» Dieses Jahr sollen die Bereiche Nachlass und Betreuung umgestellt werden, im nächsten Jahr dann die Strafsachen.

Darüber hinaus arbeite das Saarland gemeinsam mit dem Bund an einem Projekt zur sogenannten digitalen Rechtsantragstelle. Bis zum Ende des Jahres sollen Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit haben, dass sie nicht mehr persönlich einen Antrag auf Beratungshilfe stellen müssen. Stattdessen sollen sie dies künftig online tun und danach direkt zu einem Anwalt gehen können. Diener: «Wer sich im Gerichtsalltag auskennt, weiß, das ist durchaus ein Meilenstein, was die Bürgerfreundlichkeit angeht.» 

© dpa-infocom, dpa:240729-930-187862/1
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