Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.
Extremismus

Rassistischer Brandanschlag von 1991 erneut vor Gericht

Der Brandanschlag liegt mehr als 30 Jahre zurück - doch die Aufarbeitung ist nicht vorbei. Nach dem Urteil gegen einen 52-Jährigen muss bald ein weiterer Mann vor Gericht.

Ein rassistischer Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im saarländischen Saarlouis vor mehr als 30 Jahren wird demnächst zum zweiten Mal das Oberlandesgericht Koblenz beschäftigen. Die Anklage gegen einen Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft wegen Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord von 20 Menschen wurde vom Oberlandesgericht zugelassen, wie eine Sprecherin am Montag bestätigte. Demnach soll der Prozess in wenigen Wochen beginnen. Zuvor hatte der SR berichtet.

Erst im Oktober war ein 52-Jähriger für den tödlichen Anschlag vor dem Oberlandesgericht Koblenz unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er hatte das Feuer nach Ansicht des Gerichts aus rassistischen Motiven gelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat verurteilte den Mann nach Jugendstrafrecht, weil der Deutsche zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war.

Bei dem Brand des Asylbewerberheims 1991 in Saarlouis starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Der nun Verdächtige soll sich laut Bundesanwaltschaft kurz vor dem Anschlag positiv über rassistische Anschläge geäußert und so den späteren Brandstifter beeinflusst haben.

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