Eine Frau aus Rheinland-Pfalz begründet ihre Klage gegen den Mainzer Impfstoffhersteller Biontech nach Angaben des Gerichts damit, dass es nach einer zweiten Impfung zu einer beidseitigen Lungenarterien-Embolie gekommen sei - also zu einem Verschluss von Blutgefäßen in der Lunge. Da die Ursache nicht habe festgestellt werden können, führe die Frau diese auf die Impfung zurück. Die Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Biontech hält die Klage für unbegründet.
Die Verhandlung fand am Dienstag öffentlich statt. Der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit seitens der Klägerin sei nicht weiter aufrechterhalten worden, hieß es. Ein Vergleich kam nicht zustande.
Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland, es wurden bereits einige Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen.
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