Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz, betritt den Saal zur Verkündung der Ergebnisse der Ermittlungen zur Flutkatastrophe an der Ahr.
Thomas Frey/dpa
Mario Mannweiler, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Koblenz, betritt den Saal zur Verkündung der Ergebnisse der Ermittlungen zur Flutkatastrophe an der Ahr.
Flutkatastrophe

Oberstaatsanwalt: Einstellung war «schwere Entscheidung»

Die Einstellung der Ermittlungen zur tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr ist nach Aussage des Leitenden Koblenzer Oberstaatsanwalts Mario Mannweiler «eine schwere Entscheidung» gewesen. Ich weiß,…

Die Einstellung der Ermittlungen zur tödlichen Flutkatastrophe an der Ahr ist nach Aussage des Leitenden Koblenzer Oberstaatsanwalts Mario Mannweiler «eine schwere Entscheidung» gewesen. Ich weiß, dass viele sich die Aufarbeitung der Schuldfrage in einer öffentlichen Verhandlung wünschen», sagte er am Donnerstag in Koblenz. «Ich weiß, dass es schwer ist, sich angesichts all des persönlichen Leides und der Trauer von Emotionen freizumachen.»

Aber: «Wir müssen uns, so schwierig das ist, von dem Gedanken lösen, dass solche extremen Ereignisse immer einen strafrechtlich Schuldigen haben müssen. Manche Ereignisse geschehen einfach und sind von einem einzelnen Menschen nicht beherrschbar», sagte Mannweiler. Man habe es «mit einem in Teilen defizitären Gesamtsystem, das sich einer derartigen Gesamtkatastrophe in diesem Fall als nicht gewachsen erwiesen hat», zu tun.

Mannweiler: «Was sich wie ein roter Faden durch dieses Ermittlungsverfahren zieht, ist die rückblickende Erkenntnis, dass bestimmte Dinge zu einem bestimmten Zeitpunkt die Rettung von mehr Menschen wahrscheinlicher gemacht hätten. Aber das Lagebild war bis zuletzt unklar, weil die Flut zu unvorstellbar war. Wir wissen nicht, was gewesen wäre wenn. Wir wissen nicht, was passiert wäre, wenn. »

«Wir haben im Ermittlungsverfahren nie die Gewissheit erlangt, die in diesem Punkt nötig ist. Ich weiß, dass das schwer zu verstehen ist. Weil vieles zunächst einmal so naheliegend erscheint. Aber im Endeffekt, wenn man dem dann näher tritt, kommt man immer an den Punkt, wo es spekulativ wird. Und das ist eben keine Grundlage für eine Verurteilung. Und bei dieser Sachlage muss die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, weil eine Verurteilung nicht wahrscheinlich ist.»

Am Ende bleibe die Hoffnung, «dass die Erkenntnisse aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Landeskriminalamtes dazu beitragen können, künftig vielleicht in diesem Gesamtsystem des Katastrophenschutzes und des Bevölkerungsschutzes besser gewappnet zu sein».

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